Generalstaatsanwaltschaft legt Einspruch gegen Zwischenentscheidung im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“ ein!
Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat Einspruch gegen die Entscheidung des 22. Schwurgerichts Bakırköy eingelegt, vier Angeklagte im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“ gestern freizulassen.
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Am vierten Tag der dritten Anhörung im Prozess gegen die Führungskräfte und Mitglieder der sogenannten „Neugeborenen-Bande“, die in Istanbul Babys an vertraglich gebundene Krankenhäuser überwiesen, um sich unrechtmäßig zu bereichern, und durch Vernachlässigung den Tod von Säuglingen verursachten, wurde eine Zwischenentscheidung verkündet.
Das Gericht entschied, vier inhaftierte Angeklagte unter Auflagen freizulassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy legte gegen die Freilassungsentscheidung für die vier Angeklagten Einspruch ein.