Gericht bremst Befugnisse des AKP-Bürgermeisters: Er darf die Kompetenzen des Gemeinderats nicht überschreiten
Ein Beschluss, der dem AKP-Bürgermeister von Sultangazi, Abdurrahman Dursun, unbegrenzte Befugnisse einräumte, wurde vom 2. Verwaltungsgericht Istanbul aufgehoben. Das Gericht betonte, dass die Befugnisse des Gemeinderats nicht auf den Bürgermeister übertragen werden können.
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Der Beschluss der Sultangazi-Gemeindevertretung vom 10. Oktober 2024, der dem AKP-Bürgermeister Abdurrahman Dursun weitreichende Befugnisse einräumte, wurde von der Justiz gekippt. Das 2. Verwaltungsgericht Istanbul erklärte den betreffenden Ratsbeschluss für rechtswidrig und hob ihn einstimmig auf.
Dem Urteil zufolge wurde betont, dass die Entscheidungsbefugnis, die zu den Kernaufgaben des Gemeinderats gehört, nicht faktisch auf den Bürgermeister übertragen werden kann. In der Gerichtsentscheidung heißt es: „Die Befugnis, über viele der genannten Vorgänge zu entscheiden, gehört zu den Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderats. Da der Ratsbeschluss in dieser Form dazu führen würde, dass die dem Gemeinderat zustehende Entscheidungsbefugnis in vielen Angelegenheiten faktisch auf den Bürgermeister übertragen wird, wurde festgestellt, dass der angefochtene Verwaltungsakt nicht mit Recht und Gesetz vereinbar ist.“
WAS WAR PASSIERT?
Trotz des Widerstands der CHP-Ratsmitglieder waren dem Bürgermeister Dursun mit dem im Oktober 2024 angenommenen Antrag unbegrenzte Befugnisse im Rahmen von Bauverträgen gegen Grundstücksanteile eingeräumt worden. Zu diesen Befugnissen gehörten zahlreiche Vorgänge, von der Unterzeichnung von Verträgen und Protokollen bis hin zu Enteignungsverfahren.
Wie İsmail Arı von der Zeitung BirGün berichtete, war es der stellvertretende Vorsitzende der CHP-Fraktion im Gemeinderat von Sultangazi, Hüseyin Kara, der gegen den Befugnisbeschluss Einspruch erhob und die Angelegenheit vor Gericht brachte. Kara hatte erklärt, dass der Beschluss völlig rechtswidrig sei und betont, dass der gefasste Beschluss keinerlei einschränkende Bedingungen enthalte.
GERICHT: GEMEINDERATSKOMPETENZEN SIND NICHT ÜBERTRAGBAR
Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 5. Mai 2025 fest, dass eine solche Übertragung der Befugnisse des Gemeinderats auf den Bürgermeister nicht rechtmäßig sei. Die Aufhebungsentscheidung wurde einstimmig getroffen.