Gericht hebt Bußgeld auf dem Weg ins Krankenhaus auf
In Antalya wurde ein Radar-Bußgeld in Höhe von 6.439 Lira, das gegen einen Fahrer verhängt worden war, der einen bei einem Arbeitsunfall verletzten Kollegen eilig ins Krankenhaus brachte, per Gerichtsbeschluss annulliert. Es wurde angegeben, dass Süleyman K., der in einer Yachtfirma im Bezirk Konyaaltı arbeitet, sich den Finger in einer Arbeitsmaschine eingeklemmt hatte und dringend in die Klinik gebracht werden musste. Das Gericht, das den Einspruch des Firmenanwalts prüfte, entschied auf Aufhebung des Bußgeldes mit der Begründung, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund eines Notfalls erfolgte und die Verkehrssicherheit nicht gefährdete.
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Süleyman K., der in einer Yachtfirma in der Freihandelszone Antalya im Bezirk Konyaaltı arbeitet, verletzte sich während der Arbeitszeit, als er sich den Finger in einer Arbeitsmaschine einklemmte. Daraufhin wurde das Firmenfahrzeug, mit dem ein Arbeitskollege versuchte, Süleyman K. ins Krankenhaus zu bringen, auf dem Weg geblitzt. Das Team der Verkehrspolizei verhängte gegen das Firmenfahrzeug ein Bußgeld in Höhe von 6.439 Lira mit der Begründung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50 Prozent überschritten wurde.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids wurde über den Firmenanwalt beim 3. Friedensstrafgericht Antalya Antrag auf Aufhebung der Verwaltungsmaßnahme gestellt.
KRANKENHAUSUNTERLAGEN DEM EINSPRUCHSSCHREIBEN BEIGEFÜGT
Im Einspruchsschreiben wurde betont, dass die betreffende Geschwindigkeit nicht vorsätzlich gefahren wurde, sondern die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des Arbeitsunfalls und der Notwendigkeit, den Verletzten eilig ins Krankenhaus zu bringen, überschritten werden musste. Dem Einspruch wurden auch die Krankenhausunterlagen beigefügt, die die Verletzung des Arbeiters belegen.
Das Gericht, das den Einspruch prüfte, entschied auf Aufhebung der Verwaltungsmaßnahme mit der Begründung, dass der Fahrer versuchte, den bei einem Arbeitsunfall verletzten Süleyman K. ins Krankenhaus zu bringen, die Verkehrssicherheit nicht gefährdete und der Fall unter die Vorrangregelung für Notfälle falle.
Der Firmenanwalt Mustafa Alper Oral erklärte, dass der Arbeiter, der für seinen Mandanten tätig ist, sich beim Bedienen einer Säge den Finger abschnitt und aufgrund der Dringlichkeit von seinem Kollegen mit dem Firmenwagen auf den Weg ins Krankenhaus gemacht wurde.
Oral gab an, dass das Radar-Bußgeld während der Fahrt des Verletzten zum Krankenhaus der Medizinischen Fakultät der Universität Akdeniz verhängt wurde, und äußerte sich wie folgt:
"Wir haben das Bußgeldprotokoll geprüft und erfahren, dass dieses Radar-Bußgeld zu dem Zeitpunkt verhängt wurde, als der Arbeiter ins Krankenhaus gebracht wurde. Wir haben uns mit Unterlagen, die die Behandlung des Verletzten im Krankenhaus und die Dringlichkeit belegen, an das Gericht gewandt. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer in einer solchen Sorge war, dass er die Schwere der Verletzung des Arbeiters nicht einschätzen konnte, und dass er dem Recht auf Leben Vorrang einräumte und die Vorrangregelung in den Vordergrund stellte. Aufgrund dieser Situation entschied es, das Radar-Bußgeld nicht anzuwenden. Das verhängte Bußgeld in Höhe von 6.439 Lira wurde somit annulliert. Dies ist eine rechtskräftige Entscheidung und hat Präzedenzcharakter. Die Entscheidung zeigt, dass in einem solchen Fall überall in der Türkei kein Radar-Bußgeld verhängt werden darf und die entsprechenden Einsprüche eingelegt werden müssen."
Oral merkte zudem an, dass der Finger des Arbeiters dank des rechtzeitigen Transports ins Krankenhaus wieder angenäht werden konnte und seine Behandlung fortgesetzt wird.