Gericht ordnet Kostenübernahme für Medikament durch SGK bei Nierenkrebspatient an
A.U., der in Adana seit 5 Jahren gegen Nierenkrebs kämpft, reichte Klage ein, damit die Sozialversicherungsanstalt (SGK) die Kosten für das monatlich 75.000 Lira teure Krebsmedikament Opdivo übernimmt. Das Gericht entschied, dass das Medikament lückenlos und vollständig von der SGK finanziert werden muss.
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A.U., der in Adana lebt und seit 5 Jahren gegen Nierenkrebs kämpft, beschritt den Rechtsweg, da er nicht über die finanziellen Mittel verfügte, um das für seine Behandlung notwendige Krebsmedikament Opdivo zu erwerben.
Durch seine Anwältin Büşra Kanat hatte er am 5. Juni 2024 Klage mit dem Ziel eingereicht, dass die Kosten für das Medikament von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) übernommen werden.
LÜCKENLOSE KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE SGK
Das Gericht entschied, dass die Kosten für das Medikament „Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab“, das für die Krebsbehandlung von A.U. von lebenswichtiger Bedeutung ist, lückenlos und vollständig von der SGK getragen werden müssen.
Der zuständige Richter stellte fest, dass die Verwendung dieses Medikaments für die Behandlung des Klägers zwingend erforderlich sei und bei einer Verzögerung schwerwiegende Schäden entstehen könnten, wobei er auch das im Grundgesetz verankerte „Prinzip des Sozialstaates“ berücksichtigte.
Das Gericht ordnete die Kostenübernahme durch die SGK für den Zeitraum vom 6. Juni 2024 bis zum 6. Dezember 2024 an. Zur Umsetzung der Entscheidung wurde ein Schreiben an die zuständige SGK-Dienststelle gesandt, und die monatlichen Medikamentenkosten in Höhe von etwa 75.000 Lira wurden von der SGK übernommen. Die Anwältin Büşra Kanat erklärte, dass ihr Mandant nach der Gerichtsentscheidung mit der Einnahme seiner Medikamente begonnen habe.