Gericht stoppt Ausschlussentscheidung der CHP!

Das 1. Zivilgericht erster Instanz in Ankara hat die Entscheidung der CHP über den endgültigen Parteiausschluss des ehemaligen Abgeordneten aus Aydın, Metin Lütfi Baydar, per einstweiliger Verfügung gestoppt.

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Der Hohe Disziplinarausschuss der Republikanischen Volkspartei (CHP) hatte in seiner Sitzung am 24. Oktober den Ausschluss von Metin Lütfi Baydar aus der Partei beschlossen. Baydar legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein.

In seiner beim 1. Zivilgericht erster Instanz in Ankara eingereichten Beschwerdeschrift gab Baydar an, von der Ausschlussentscheidung erst über die Presse erfahren zu haben und während des gesamten Prozesses nicht informiert worden zu sein. Zudem erklärte er, dass er sein verfassungsmäßiges Recht auf Verteidigung nicht habe wahrnehmen können.

Das Gericht prüfte den Einspruch Baydars und setzte die Vollstreckung des Parteiausschlusses durch eine einstweilige Verfügung aus. Diese Entscheidung bedeutet, dass Baydars Parteimitgliedschaft vorerst bestehen bleibt.