Gericht stoppt TÜGVA! Stiftung muss Grundstück der Stadtverwaltung Istanbul räumen

Im Rechtsstreit um die Besetzung eines Grundstücks der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) durch die TÜGVA, das diese als Parkplatz neben ihrem Hauptsitz in Eyüpsultan nutzte, ist ein Urteil gefallen.

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Im Rechtsstreit um die Besetzung eines Grundstücks der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) durch die TÜGVA, das diese als Parkplatz neben ihrem Hauptsitz in Eyüpsultan nutzte, ist ein Urteil gefallen. Wie aus einem Bericht von Nefes hervorgeht, entschied das höhere Gericht im fünfjährigen Rechtsstreit, dass die TÜGVA das Grundstück unrechtmäßig besetzt hält. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorgehen des Bezirksgouverneursamts Eyüpsultan, das keine Maßnahmen zur Räumung der Stiftung eingeleitet hatte, nicht rechtmäßig war. Ein vom Bezirksgouverneursamt gegen diese Entscheidung eingelegter Einspruch wurde vom Berufungsgericht endgültig zurückgewiesen.

Es war bekannt geworden, dass die TÜGVA, in deren hohem Beirat Bilal Erdoğan, der Sohn des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, sitzt, seit 2019 ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück der İBB neben ihrem umstrittenen Hauptsitz in Eyüpsultan besetzt und als Parkplatz nutzt.

Nachdem Mitarbeitern der İBB, die das Gelände zur Beendigung der Besetzung betreten wollten, der Zutritt durch die TÜGVA verweigert wurde, leitete die İBB-Verwaltung rechtliche Schritte ein. Im Jahr 2023 entschied das Gericht im Rahmen des von der İBB eingeleiteten Verfahrens, dass die TÜGVA das Grundstück unrechtmäßig besetzt.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass es rechtswidrig war, den Räumungsantrag der İBB abzulehnen, da das Bezirksgouverneursamt Eyüpsultan eigentlich verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zur Räumung der Stiftung, die sich als Besetzer betätigt, zu ergreifen.