Gericht verweigert İmamoğlu-Sohn Ausreiseerlaubnis für wissenschaftliche Präsentation
Der Antrag von Mehmet Selim İmamoğlu, der zu einer international renommierten Physik-Tagung nach Deutschland eingeladen wurde, auf Ausreise wurde vom Gericht abgelehnt. Die Anwälte, die gegen die Entscheidung Einspruch erhoben, wiesen darauf hin, dass dies nicht nur einen individuellen, sondern auch einen akademischen und institutionellen Verlust darstelle.
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Die Teilnahme von Mehmet Selim İmamoğlu, dem Sohn des im IBB-Prozess angeklagten Ekrem İmamoğlu, an einer internationalen wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) ist an juristischen Hürden gescheitert. Das Gericht lehnte den Antrag auf Ausreise ab.
Wie aus einem Bericht von halktv.com.tr hervorgeht, hatten sich zahlreiche Forscher aus mehr als 30 Ländern für die wissenschaftlichen Präsentationen im Rahmen der „DPG-Frühjahrstagung für Kondensierte Materie“ beworben; unter den eingeladenen Personen befand sich auch Mehmet Selim İmamoğlu.
İmamoğlu hatte eine offizielle Einladung für eine Posterpräsentation bei der Tagung erhalten, die vom 8. bis 13. März an der Technischen Universität Dresden stattfindet, um seine Arbeit mit dem Titel „Einfluss von katalytischem Substrat und Graphenschichten auf das Wachstum und die physikalischen Eigenschaften von nicht-stöchiometrischen Siliziumoxid-Nanopartikeln“ vorzustellen.
EINZIGE ARBEIT IM NAMEN DER TU ISTANBUL
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeit von İmamoğlu die einzige sei, die sich in diesem Jahr für die Vertretung der Technischen Universität Istanbul (İTÜ) bei dieser Tagung qualifiziert habe, die als eine der angesehensten wissenschaftlichen Zusammenkünfte im Bereich der physikalischen Ingenieurwissenschaften gilt.
ANTRAG BEIM GERICHT EINGEREICHT
Mehmet Selim İmamoğlu hatte über seine Anwälte beim 40. Schwurgericht Istanbul einen Antrag gestellt, um an der wissenschaftlichen Veranstaltung teilnehmen zu können, die zur akademischen Sichtbarkeit der Türkei beitragen würde.
In dem Antrag wurde gefordert, das Ausreiseverbot nach seiner Teilnahme an der Verhandlung am 9. März aufzuheben. Sollte dies nicht möglich sein, wurde beantragt, das Verbot für den Zeitraum vom 9. bis 15. März vorübergehend aufzuheben, oder andernfalls die Erlaubnis gegen Hinterlegung einer Kaution zu erteilen.
In dem Schriftsatz hieß es: „Sollte er nicht an der Tagung teilnehmen können, wird dies für İmamoğlu im Hinblick auf sein Masterstudium und seine Promotionsbewerbungen sowie für die İTÜ und seine Forschungsgruppe im Hinblick auf internationale akademische Repräsentation und Kooperationsmöglichkeiten zu nicht wiedergutzumachenden Folgen führen.“
ANTRAG ABGELEHNT
Das Gericht lehnte den Antrag auf Ausreise mit Beschluss vom 16. Februar ab.
EINSPRUCH DER ANWÄLTE
Nach der Entscheidung reichten die Anwälte von İmamoğlu eine Beschwerde ein. In dem Schriftsatz wurde betont, dass „diese Tagung keine gewöhnliche akademische Veranstaltung ist, sondern eine entscheidende Phase für die internationale wissenschaftliche Begutachtung der Masterarbeit von İmamoğlu, die Präsentation seiner Arbeit nach einem Peer-Review-Verfahren, den Gewinn an akademischer Sichtbarkeit für Promotionsbewerbungen und die Kontaktaufnahme mit internationalen Forschungsnetzwerken“ darstelle.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeit „die einzige in diesem Jahr von der İTÜ eingereichte Arbeit ist und das Ergebnis eines einjährigen systematischen Forschungsprozesses darstellt“.
In dem Schriftsatz wurde erklärt, dass „ohne die Teilnahme ein Austausch dieser wissenschaftlichen Arbeit auf internationaler Plattform nicht möglich sein werde“, und folgende Einschätzung hinzugefügt:
„Dies ist nicht nur ein individueller Verlust. Wenn die Arbeit nicht auf einer internationalen Plattform präsentiert werden kann, wird dies verhindern, dass die wissenschaftliche Produktion der Universität und der Forschungsgruppe in den globalen akademischen Austausch gelangt, und auch einen Verlust für die wissenschaftliche Sichtbarkeit unseres Landes bedeuten.“
Mit der Ablehnung des Einspruchs wird Mehmet Selim İmamoğlu nun nicht an der wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft in Dresden präsentieren können.