Gerichtsmedizin entscheidet: Murat Çalık hafttauglich
Der Bürgermeister von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, der wegen eines Lymphomverdachts operiert wurde und während seiner Inhaftierung etwa 25 Kilogramm abgenommen haben soll, hat eine Entscheidung des Zweiten Obersten Ausschusses der Gerichtsmedizin erhalten. Der Ausschuss kam einstimmig zu dem Schluss, dass Çalık unter Haftbedingungen verbleiben kann.
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Der Zweite Oberste Ausschuss der Gerichtsmedizin hat seine Bewertung zu dem inhaftierten Bürgermeister von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, abgeschlossen, der sich einer Operation wegen eines Lymphomverdachts unterzogen hatte und während seiner Haftzeit einen erheblichen Gewichtsverlust erlitten haben soll. Der Ausschuss erklärte, dass Çalıks Gesundheitszustand durch regelmäßige Kontrollen überwacht werde und aus medizinischer Sicht kein Hindernis für einen Verbleib unter Haftbedingungen bestehe.
ANWÄLTE REICHTEN ERNEUT BESCHWERDE EIN
Laut einem Bericht von Furkan Karabay bei Medyascope wurde Mehmet Murat Çalık, der am 23. März im Rahmen von Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) festgenommen worden war, in die geschlossene Strafvollzugsanstalt Typ F in Buca, Izmir, verlegt. Nach dem Bericht der Gerichtsmedizin vom 13. August, der besagte, dass er „hafttauglich“ sei, legten Çalıks Anwälte Berufung gegen die Entscheidung ein und reichten einen neuen Antrag ein.
In den von den Anwälten eingereichten Beschwerdeschriften wurde darauf hingewiesen, dass Çalık während seiner Haftzeit etwa 25 Kilogramm verloren habe und bei ihm 1999 eine „akute myeloische Leukämie M4“ diagnostiziert worden sei. In dem Schreiben wurde argumentiert, dass der Bericht der Gerichtsmedizin vom 13. August die Schwere seines Gesundheitszustands nicht widerspiegele.
In dem Antrag wurde dargelegt, dass der vorherige Bericht abstrakt sei, im Widerspruch zum aktuellen Gesundheitszustand von Çalık stehe und es ihm an wissenschaftlicher Grundlage fehle. Zudem wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass dem Ausschuss auch ärztliche Berichte vorgelegt wurden, die das Fortschreiten der Krankheit belegen.
EINSTIMMIGE ENTSCHEIDUNG: „HAFTTAUGLICH“
Der Zweite Oberste Ausschuss der Gerichtsmedizin prüfte alle eingereichten Schreiben, Berichte und medizinischen Unterlagen. Der Ausschuss hielt fest, dass während der gesamten Inhaftierung von Çalık regelmäßige poliklinische Kontrollen gewährleistet waren. Als Ergebnis der Bewertung wurde festgestellt, dass angesichts seines aktuellen Gesundheitszustands kein Hindernis für einen Verbleib unter Haftbedingungen vorliege.
WAS WAR PASSIERT?
Mehmet Murat Çalık war am 19. März im Rahmen einer Korruptionsermittlung gegen die İBB von Polizeieinheiten festgenommen worden. Nach seiner polizeilichen Vernehmung wurde Çalık dem Gericht vorgeführt und am 23. März wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „Erpressung“ inhaftiert.
Nachdem sich der Gesundheitszustand von Çalık, der im Gefängnis in Izmir inhaftiert war, verschlechtert hatte, wurde er am 23. Juni in das Stadtkrankenhaus Izmir eingeliefert. Am 8. Juli wurde Çalık wieder in das Gefängnis zurückgebracht.