Geschenk mit Spionagesoftware: Ehemann überwachte seine Frau per Telefon

Der 12. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs hat den Freispruch eines Angeklagten aufgehoben, der seiner Ehefrau ein Telefon mit installierter Spionagesoftware geschenkt hatte, und eine Neuverhandlung gefordert.

12punto

In einem Vorfall in Ankara installierte eine Person Spionagesoftware auf einem Telefon, das sie ihrer Frau vor der Hochzeit geschenkt hatte, um deren Nachrichten und Gespräche aufzuzeichnen. 

Nachdem bekannt wurde, dass der Angeklagte diese Aufnahmen seinem Vater vorgespielt hatte, wurde er aufgrund der Anzeige seiner Ehefrau vor Gericht gestellt.

Der Angeklagte wurde wegen „Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation“ und „Offenlegung der Vertraulichkeit der Kommunikation“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das 12. Strafgericht des Regionalgerichts Ankara hob dieses Urteil jedoch auf und sprach den Angeklagten mit der Begründung frei, dass die Handlung keinen Straftatbestand erfülle.

FREISPRUCH IN DER BERUFUNGSINSTANZ AUFGEHOBEN

Der Fall wurde vor den Kassationsgerichtshof gebracht, wobei die Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichtshofs argumentierte, dass der Angeklagte schuldig sei und bestraft werden müsse. Der 12. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs befand die Entscheidung des Berufungsgerichts für rechtswidrig und hob sie auf. In der Entscheidung wurde betont, dass die Handlungen des Angeklagten einen Straftatbestand gemäß Artikel 132 des türkischen Strafgesetzbuches darstellen.

Der Kassationsgerichtshof stellte fest, dass die unbefugte Erlangung und Weitergabe persönlicher Daten eine Straftat darstellt, und wies darauf hin, dass der Freispruch durch das Berufungsgericht aufgrund unzureichender Begründung rechtswidrig war.