Geschwister wurden entlassen: Staatsanwalt hatte auch die Freilassung von Dilan Polat gefordert
Im Geldwäsche-Ermittlungsverfahren gegen das Ehepaar Dilan und Engin Polat wurden am heutigen Morgen 11 Verdächtige, darunter Sıla Doğu und Can Doğu, aus der Haft entlassen. Zudem wurde bekannt, dass der Staatsanwalt auch die Freilassung von Dilan Polat beantragt hatte. Das zuständige Friedensgericht lehnte den Antrag des Staatsanwalts jedoch mit der Begründung ab, dass die erwarteten Berichte noch nicht vorlägen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Anadolu hatte gegen Engin Polat und Dilan Polat Ermittlungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, „Verhinderung der Geldwäsche aus Straftaten“, „Geldwäsche von Vermögenswerten aus Straftaten“ und „Verstoß gegen das Steuergesetz“ eingeleitet.
Die Verdächtigen, darunter Dilan und Engin Polat, wurden am 5. November 2023 festgenommen und inhaftiert.
Vor dem 4. Friedensgericht fand eine monatliche Haftprüfung statt.
Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft für Dilan Polat, Engin Polat, Sezgin Polat, Ahmet Gün und Alper Kürşat Polat fortzusetzen, während es für 11 weitere Inhaftierte, darunter Sıla Doğu und Can Doğu, die Haftentlassung anordnete, sodass sie sich nun auf freiem Fuß verteidigen können.
STAATSANWALT HATTE „HAFTENTLASSUNG“ BEANTRAGT
Andererseits hatte der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt, der zur Haftprüfung um seine Stellungnahme gebeten wurde, auch die Freilassung von Dilan Polat gefordert.
Das Friedensgericht lehnte den Antrag des Staatsanwalts jedoch mit der Begründung ab, dass die erwarteten Berichte noch nicht vorlägen.