Gesetzentwurf zur Stadterneuerung im türkischen Parlament angenommen

Der Gesetzentwurf mit Regelungen zur Stadterneuerung wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.

İHA

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Umgestaltung von Gebieten unter Katastrophenrisiko sowie einiger weiterer Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 375 wurde in der Generalversammlung der TBMM angenommen.

Dem Entwurf zufolge werden mit einem neuen Artikel, der dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren hinzugefügt wird, neue Verfahren für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte eingeführt, die auf Schadensfeststellungsgutachten basieren, mit Ausnahme von Verfahren zur Eigentumsfeststellung. Die Fristen für die Durchführung von Ortsbesichtigungen und die Einreichung von Sachverständigengutachten werden verkürzt.

Selbst auf Antrag der Parteien liegt die Entscheidung über die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Ermessen des Gerichts; es wird festgelegt, dass Klagen spätestens 15 Tage nach Abschluss der Aktenlage oder – falls Zwischenentscheidungen, Ortsbesichtigungen, Sachverständigengutachten oder mündliche Verhandlungen erforderlich sind – nach deren Abschluss entschieden werden müssen.

15 TAGE FRIST

Es wird eine Behörde für Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm Başkanlığı) gegründet, die über ein eigenes Budget verfügen wird. Es werden Änderungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben, Rechte und Befugnisse in Bezug auf die Identifizierung riskanter Gebäude und die Zuweisung von Immobilien des Schatzamtes an das Ministerium zur Bewertung künftig von der Behörde für Stadterneuerung ausgeübt werden.

Mit dem Entwurf wird eine gesetzliche Regelung geschaffen, um den Eigentümern finanzielle Unterstützung für Baumaßnahmen zu gewähren, damit die in Istanbul zur Beschleunigung der Stadterneuerung gestartete Kampagne „Die Hälfte von uns“ umgesetzt werden kann.

Die von den Eigentümern mit einfacher Mehrheit getroffene Entscheidung sowie der Vorschlag, der die Bedingungen der Vereinbarung enthält, werden den Eigentümern, die der mit einfacher Mehrheit getroffenen Entscheidung nicht zugestimmt haben, notariell oder durch eine 15-tägige Bekanntmachung beim zuständigen Dorfvorsteher (Muhtarlık) mitgeteilt.