Gesetzesentwurf für kostenlosen Nahverkehr und barrierefreie Städte für Menschen mit Behinderungen

Ein von der Tunceli-Abgeordneten Ayten Kordu beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereichter „Gesetzesentwurf zur Gewährleistung von kostenlosem Transport und barrierefreien Städten für Menschen mit Behinderungen“.

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Der von der Tunceli-Abgeordneten Ayten Kordu beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereichte „Gesetzesentwurf zur Gewährleistung von kostenlosem Transport und barrierefreien Städten für Menschen mit Behinderungen“ enthält umfassende Regelungen, die auf eine vollständige und unabhängige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben abzielen. Dieser 13 Artikel umfassende Entwurf zielt nicht nur auf den Transport ab, sondern auch auf eine Neugestaltung der physischen Struktur von Städten.

Hier sind die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs:

1. „Unbegrenztes“ kostenloses Recht auf Transport

Der Entwurf erweitert das Recht auf Transport, um die Last wirtschaftlicher Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen zu verringern:

  • Umfang: Menschen mit einem Behinderungsgrad von 40 % und mehr sowie Personen, die medizinische Unterstützung benötigen, können zusammen mit einer Begleitperson städtische Verkehrsmittel von Kommunen, öffentlichen und privaten Unternehmen kostenlos nutzen.

  • Überregionaler Transport: Auch die staatliche Eisenbahn, Seewege, Fernbusse und Inlandsflüge sollen in den kostenlosen Geltungsbereich aufgenommen werden.

  • Verbot von Quoten: Es dürfen keinerlei Quotenbeschränkungen für die Nutzung von Verkehrsmitteln durch Menschen mit Behinderungen angewendet werden.

2. Barrierefreie Stadt und physische Standards

Artikel 5 des Entwurfs definiert die Anpassung aller öffentlichen Bereiche an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen als „Verpflichtung“:

  • Gehwege und Straßen: Taktile Leitsysteme für Sehbehinderte und standardisierte Rampen mit Gefälle für Rollstuhlfahrer werden zur Pflicht.

  • Aufzüge und Übergänge: Unter- und Überführungen müssen über akustische Wegweiser, rutschfeste Böden und voll ausgestattete Aufzüge verfügen. Gegen die entsprechenden Institutionen werden Sanktionen verhängt, wenn der Transport aufgrund nicht funktionierender Aufzüge behindert wird.

3. Technologie und Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr

Artikel 7, der insbesondere auf die mehrfache Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen aufmerksam macht, sieht Folgendes vor:

  • Akustische Haltestellenansagesysteme und visuelle Informationsbildschirme werden zur Pflicht.

  • In Fahrzeugen werden „Notfall-Unterstützungstasten“ und barrierefreie Beschwerdemechanismen für Frauen, Kinder und ältere Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

4. Kontrolle und Unterstützung in ländlichen Gebieten

Um sicherzustellen, dass die Umsetzung nicht nur auf dem Papier bleibt, wird ein strenger Kontrollmechanismus vorgeschlagen:

  • Ausschüsse für Barrierefreiheit: Bei den Kommunalverwaltungen werden Kontrollausschüsse eingerichtet, in denen Behinderten- und Frauenorganisationen sowie Berufsverbände (Architekten, Stadtplaner usw.) vertreten sind.

  • Sanktionen: Institutionen, die die Standards nicht einhalten, werden mit Geldstrafen belegt und gegen die Verantwortlichen werden Verfahren eingeleitet.

  • Ländliche Unterstützung: Für Menschen mit Behinderungen, die in Gebieten weit entfernt von Stadtzentren leben, werden spezielle kostenlose Transportprogramme erstellt, um den Zugang zu Bildung und Gesundheit zu gewährleisten.

In der allgemeinen Begründung des Entwurfs wird argumentiert, dass die derzeitige Sozialpolitik Menschen mit Behinderungen von anderen abhängig mache und sie „zu Hause einsperre“. Mit dieser Regelung soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung das Ziel verfolgt werden, die strukturellen Hindernisse zu beseitigen, die einem würdevollen und unabhängigen Leben von Menschen mit Behinderungen im Wege stehen.