Gesetzesentwurf zur Regelung von Tourismus und Stiftungen vom Parlament verabschiedet

Der Gesetzesentwurf mit Regelungen zu Tourismus und Stiftungen wurde von der türkischen Nationalversammlung (TBMM) angenommen.

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Demnach werden Reisebüros, die in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya tätig sind – welche von den Erdbeben vom 6. Februar 2023 mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffen und als "Katastrophengebiet mit Auswirkungen auf das allgemeine Leben" eingestuft wurden – in diesem Jahr von der jährlichen Mitgliedsgebühr des Reisebüroverbandes befreit.

Betreiber von Yachthäfen, Häfen und Küsteneinrichtungen sowie von Schiffen oder maritimen Tourismusfahrzeugen sind verpflichtet, die Identitätsdaten sowie die An- und Abreiseregistrierungen der Gäste zu führen.

Für Beherbergungsbetriebe ohne Lizenz, die ihre Unterkünfte elektronisch bewerben, vermarkten oder verkaufen, wird für jede Anzeige ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Lira verhängt.

Die maximale Mietdauer für Immobilien, die der Generaldirektion für Stiftungen und den sogenannten mazbut-Stiftungen gehören, wird von 3 auf 5 Jahre verlängert.