Gesundheitsministerium erlässt Rundschreiben an alle 81 Provinzen! Entscheidung zu 'Straßentieren' getroffen
Das Gesundheitsministerium hat erklärt, dass herrenlose Tiere nicht mehr in Gesundheitseinrichtungen und Krankenhausgelände gelassen werden dürfen und bereits dort befindliche Tiere entfernt werden sollen. Diese Maßnahme, die aufgrund zunehmender Beschwerden ergriffen wurde, gilt als wichtiger Schritt für Hygiene und Sicherheit.
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Das Gesundheitsministerium hat aufgrund von Beschwerden ein Schreiben an die Gouverneursämter, Gesundheitsdirektionen sowie Landwirtschafts- und Forstbehörden aller 81 Provinzen bezüglich 'herrenloser Tiere' versandt. In dem Schreiben wurde angekündigt, dass herrenlose Tiere innerhalb von Gesundheitseinrichtungen und auf deren Gelände nicht geduldet werden. Dem Schreiben zufolge sollen herrenlose Tiere, die in Gesundheitseinrichtungen und auf deren Gelände gelangen, außerhalb des Geländes gebracht werden.
ERKLÄRUNG ZU ZUNEHMENDEN BESCHWERDEN
Laut der Erklärung des Ministeriums wurde aufgrund von Beschwerden über die Präsenz herrenloser Tiere an den Eingängen und in den Gärten von Gesundheitseinrichtungen in jüngster Zeit von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit ein Schreiben mit dem Titel "Zu ergreifende Maßnahmen bezüglich herrenloser Tiere in Gesundheitseinrichtungen" an die Gouverneursämter, Provinzgesundheitsdirektionen sowie Landwirtschafts- und Forstbehörden in allen Städten gesandt.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass es Feststellungen über eine Zunahme herrenloser Tiere an den Eingängen und in den Gärten von Gesundheitseinrichtungen gebe, das Ministerium zahlreiche Beschwerden diesbezüglich erhalten habe und diese Situation die Gesundheit der Bürger, die Gesundheitseinrichtungen aufsuchen, zu gefährden beginne.
BETONUNG VON HYGIENE UND SICHERHEIT
In dem Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass herrenlose Tiere, insbesondere Hunde, nicht nur körperliche Verletzungen bei Menschen verursachen können, sondern auch Risiken hinsichtlich von Tieren übertragbarer Krankheiten und der Hygiene bergen. Es wurde betont, dass die Präsenz herrenloser Tiere in Gesundheitseinrichtungen und auf deren Gelände sowohl den Zugang der Bürger zur Gesundheitsversorgung als auch die Leistungserbringung durch das Gesundheitspersonal negativ beeinflusse und eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstelle.
In dem Schreiben, das auch die zu ergreifenden Maßnahmen zur Vermeidung des Problems enthält, wurde gefordert, unter der Koordination der Gouverneursämter und in Zusammenarbeit mit den lokalen Verwaltungen sowie den zuständigen Institutionen die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der geltenden Gesetzgebung bezüglich herrenloser Tiere, insbesondere Hunde, in Gesundheitseinrichtungen und auf deren Gelände zu ergreifen.
TIERE AUF DEM GELÄNDE WERDEN ENTFERNT
In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die für den administrativen Betrieb der Gesundheitseinrichtungen und deren Gelände verantwortlichen Führungskräfte die notwendigen physischen Vorkehrungen unverzüglich abschließen werden und regelmäßige Kontrollen vor Ort durchgeführt würden. Es wurde festgehalten, dass herrenlose Tiere, die in Gesundheitseinrichtungen und auf deren Gelände gelangen, außerhalb des Geländes gebracht werden, und erklärt, dass hierfür ein effektiver Koordinationsmechanismus zwischen den Leitern der Gesundheitseinrichtungen und den lokalen Verwaltungen geschaffen werde.