Gesundheitsministerium nimmt Stellung zu Behauptungen über 'Verkauf von e-Nabız an Katar'
Das Gesundheitsministerium hat auf Berichte reagiert, wonach das persönliche Gesundheitsdatensystem e-Nabız an Katar verkauft worden sei. Die Behauptungen wurden zurückgewiesen mit der Erklärung: "Das e-Nabız-System wurde nicht an ein anderes Land verkauft; es kann ohne die Genehmigung des Gesundheitsministeriums weder verkauft noch ohne dessen Zustimmung genutzt werden."
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Das Ministerium veröffentlichte auf seiner Website eine schriftliche Stellungnahme zu Berichten in einigen Medien, in denen behauptet wurde, e-Nabız sei an Katar verkauft worden.
"AN KEIN LAND VERKAUFT"
In der Erklärung wurde betont, dass das persönliche Gesundheitsdatensystem e-Nabız gemäß den Zielen und Vorgaben des Gesundheitsministeriums konzipiert und entwickelt wurde und in allen seinen Bestandteilen Eigentum des Ministeriums ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass e-Nabız 70 Millionen aktive Nutzer hat und zu einem riesigen Informationssystem geworden ist, das in einer sicheren Umgebung mit über 30.000 Gesundheitseinrichtungen kommuniziert, die in 39 verschiedene zentrale Systeme integriert sind.
"Das e-Nabız-System wurde nicht an ein anderes Land verkauft; es kann ohne die Genehmigung des Gesundheitsministeriums weder verkauft noch ohne dessen Zustimmung genutzt werden. e-Nabız und ähnliche nationale Projekte haben unser Land im Bereich der Gesundheitsinformatik auf ein weltweit bewundertes Niveau gehoben", hieß es in der Erklärung. Zudem wurde mitgeteilt, dass diese erfolgreiche Atmosphäre im Bereich der Gesundheitsinformatik dazu beigetragen habe, dass zahlreiche türkische Unternehmen ihre in der Türkei gewonnenen wertvollen Erfahrungen nutzen, um im Ausland Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsinformatik anzubieten.
"ALLE RECHTE LIEGEN BEI UNSEREM MINISTERIUM"
In der Erklärung wurde betont, dass es unter keinen Umständen möglich sei, persönliche Gesundheitsdaten der Bürger zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen. Weiter hieß es:
"Die persönlichen Gesundheitsdaten unserer Bürger werden unter Einhaltung höchster administrativer und technischer Maßnahmen geschützt, insbesondere gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 und der einschlägigen Gesetzgebung. e-Nabız wurde entsprechend den Bedürfnissen unseres Landes entwickelt und aufgrund der Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen der darin enthaltenen Daten in die Liste der kritischen Vermögenswerte unseres Ministeriums aufgenommen. e-Nabız ist der Stolz des Staates der Republik Türkei und alle Rechte liegen bei unserem Ministerium."
In der Erklärung wurde hervorgehoben, dass e-Nabız durch seine Rolle im Diagnose- und Behandlungsprozess zu einem zentralen Element des Gesundheitssystems geworden sei. Man werde nicht zulassen, dass durch Falschmeldungen ein Vertrauensverlust gegenüber diesem System entstehe, das die Bürger zur Verwaltung ihrer eigenen Gesundheit nutzen.
In der Stellungnahme wurde zudem erklärt: "Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass wir alle rechtlichen Schritte gegen diejenigen einleiten werden, die diese hässlichen und unwahren sogenannten Nachrichten produzieren und verbreiten."