Gewerbetreibende nutzen Krise aus: Nach Einführung der Kartenzahlungspflicht ab 7.000 TL erhöhen Händler die Provisionen!
Nach der Einführung der Pflicht zur Kartenzahlung bei Beträgen über 7.000 TL wird behauptet, dass einige Gewerbetreibende die Provisionssätze für geringere Zahlungsbeträge erhöht haben.
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Nach der Einführung der Regelung, die Zahlungen bei Einkäufen ab 7.000 TL per Karte oder Banküberweisung zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft verpflichtend macht, haben einige Gewerbetreibende die Krise zu ihrem Vorteil genutzt.
Es wird behauptet, dass einige Händler die Provisionssätze für Kartenzahlungen unterhalb dieser Grenze erhöht haben.
Es wurde berichtet, dass Unternehmen, die bei Zahlungen unter 7.000 TL auf Barzahlung bestehen, die Kreditkarten-Provisionssätze auf bis zu 20 Prozent angehoben haben. Verbraucherschutzverbände halten dies für gesetzeswidrig und rufen die Bürger dazu auf, Beschwerde einzureichen.
Ein Teppichreinigungsunternehmen in Istanbul erhöhte den Barzahlungsbetrag von 3.200 TL bei Kreditkartenzahlung auf 3.860 TL, während in einem Optikergeschäft eine Brille, die bei Barzahlung 52.000 TL kostet, bei Kreditkartenzahlung für 64.000 TL verkauft wird.
Ein weiteres Beispiel ereignete sich in einem Optikergeschäft in Istanbul. Eine Brille, die bar 52.000 TL kostet, steigt bei Kreditkartenzahlung auf 64.000 TL. Ebenso wurde einem Bürger, der Reparaturarbeiten in einer Autowerkstatt durchführen ließ, mitgeteilt, dass er bei Barzahlung 4.500 TL zahlen müsse, während der Preis bei Kreditkartenzahlung 6.000 TL betragen würde.
Während Bürger in den sozialen Medien gegen diese Situation protestieren, sind zahlreiche Beschwerden bei der staatlichen Kommunikationszentrale CİMER eingegangen.
VERBRAUCHER SOLLTEN BESCHWERDE EINREICHEN
Verbraucherschutzverbände betonten, dass die Forderung nach einer zusätzlichen Provision bei Einkäufen mit Kreditkarte verboten sei und erklärten: "Einige Unternehmen versuchen, diese Praxis als legal darzustellen. Unsere Verbraucher sollten solche Fälle jedoch bei den zuständigen Behörden melden. Die bei Kreditkartenzahlungen geforderten Provisionssätze führen zu strafrechtlichen Sanktionen für die Unternehmen."