Gouverneursamt Erzurum erlässt Alkoholverbot

Mit der Unterschrift des Gouverneurs von Erzurum, Mustafa Çiftçi, wurde eine Anordnung erlassen, die den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit innerhalb der Provinzgrenzen von Erzurum untersagt, sofern dieser die Umgebung belästigt.

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Das Gouverneursamt Erzurum hat den Konsum von Alkohol in öffentlichen Bereichen innerhalb der Provinzgrenzen verboten.

In der mit der Unterschrift von Gouverneur Mustafa Çiftçi veröffentlichten Anordnung heißt es:

„Diese Entscheidung umfasst die Verfahren und Grundsätze zur Unterbindung des Alkoholkonsums durch Personen, die innerhalb der Provinzgrenzen von Erzurum in der Öffentlichkeit die Umgebung belästigen. Es ist untersagt, Alkohol in Parks/Gärten sowie Picknick- und Erholungsgebieten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind; in der Umgebung von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Studentenwohnheimen (im Umkreis von 200 Metern); in der Umgebung von Gotteshäusern sowie deren Anbauten und Gärten (im Umkreis von 200 Metern); an Busbahnhöfen und Terminals; an historischen und kulturellen Stätten (wie Festungsanlagen, Burgen usw.); in verlassenen Gebäuden sowie auf Baustellen und in baufälligen Gebäuden; auf Friedhöfen; unter Brücken sowie in Fußgängerunter- und -überführungen zu konsumieren. Ziel ist es, bei Zuwiderhandlung gegen diese Entscheidung – sofern die Handlung keinen anderen Straftatbestand erfüllt – Maßnahmen gemäß Artikel 32 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Nr. 5326 wegen Verstoßes gegen eine behördliche Anordnung einzuleiten.“

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde darauf hingewiesen, dass „im Falle der Feststellung von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, der die Umgebung belästigt“, Artikel 32 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten angewendet wird.

Artikel 32 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist unter der Überschrift „Widerstand gegen behördliche Anordnungen“ geregelt. Dieser Artikel umfasst die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen, die von zuständigen Behörden zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit erlassen wurden. Gegen Personen, die eine rechtmäßig von den zuständigen Behörden erlassene Anordnung nicht befolgen, wird mit Stand 2024 ein Bußgeld verhängt.