Gouverneursamt gibt bekannt: 10-tägiges Demonstrationsverbot in Şırnak

Das Gouverneursamt von Şırnak hat bekannt gegeben, dass ab dem 6. Oktober Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im Freien im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 10 Tagen untersagt sind.

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In einer heute veröffentlichten Erklärung des Gouverneursamts von Şırnak wurde mitgeteilt, dass im gesamten Stadtgebiet ab dem 6. Oktober Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen im Freien bis zum 15. Oktober um 23.59 Uhr verboten sind.

In der Erklärung heißt es: „Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von den Ämtern des Gouverneurs und der Bezirksverwaltungen genehmigt wurden, sowie Programmen öffentlicher Einrichtungen und Organisationen, offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenktagen, offiziellen Zeremonien und Feierlichkeiten sowie Programmen, die diese Institutionen gemäß ihren Traditionen und Bräuchen durchführen, Kongressen von Gewerkschaften und politischen Parteien gemäß ihrer Satzung sowie sportlichen Aktivitäten, sind alle Arten von Versammlungen im Freien und Demonstrationsmärsche, kollektive Empfangs- und Verabschiedungszeremonien, Presseerklärungen außerhalb der eigenen Gebäude von Institutionen und Organisationen, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Unterschriftenaktionen, das Aufstellen von Ständen, Massenbestattungszeremonien und Friedhofsbesuche, Gedenkfeiern, Feste, Konzerte, Unterhaltungsveranstaltungen, Aufführungen, Demonstrationen und ähnliche Arten von Aktionen und Veranstaltungen, alle Arten von akustischen und visuellen Aktivitäten, die mit Tonübertragungsfahrzeugen durchgeführt werden können, das Steigenlassen von Himmelslaternen und Ballons, alle Arten von Luftaktivitäten wie Drohnen und Paramotoren sowie – mit Ausnahme der kommerziellen Aktivitäten privater juristischer Personen mit kommerzieller Identität – das Verteilen von Flugblättern, Aufklebern, Broschüren und ähnlichem sowie das Aufhängen von Plakaten und Bannern im gesamten Provinzgebiet von Şırnak, einschließlich des Stadtzentrums und der Bezirke (geografisches Gebiet – Stadtzentrum, Bezirke, alle Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Gendarmerie), vom 06. Oktober, 00:01 Uhr, bis zum 15. Oktober, 23:59 Uhr, für einen Zeitraum von 10 Tagen untersagt.