Gouverneursamt kündigt an! 15-tägiges Verbot erlassen

Das Gouverneursamt von Şırnak hat bekannt gegeben, dass im gesamten Stadtgebiet vom 28. Dezember 2024 bis zum 11. Januar 2025 Demonstrationen, Märsche und Versammlungen unter freiem Himmel untersagt sind. Als Begründung für das Verbot nannte das Gouverneursamt den Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und des Friedens. Zudem wurde mitgeteilt, dass für 15 Gebiete eine vorübergehende Sonder-Sicherheitszone eingerichtet wurde und das unbefugte Betreten dieser Gebiete verboten ist.

12punto

In der Erklärung des Gouverneursamts von Şırnak wurde mitgeteilt, dass mit Ausnahme von Veranstaltungen, die vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigt wurden, sowie Programmen öffentlicher Institutionen und Organisationen, offiziellen Feiertagen und Sportveranstaltungen, alle anderen Programme für den Zeitraum vom 28. Dezember bis zum 11. Januar verboten sind.


In der Erklärung heißt es weiter:


"Innerhalb der Provinzgrenzen von Şırnak wurden zum Zwecke der Gewährleistung der nationalen Sicherheit, des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Verhinderung von Straftaten, des Schutzes der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten Dritter und der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, der Verhinderung von Gewalttaten und der Vermeidung jeglicher negativer Vorkommnisse, gemäß Artikel 11 Absatz c des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie Artikel 32/A des Gesetzes über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565, durch das Gouverneursamt von Şırnak folgende Gebiete als vorübergehende Sonder-Sicherheitszonen für den Zeitraum vom 28. Dezember 2024 bis zum 11. Januar 2025 ausgewiesen: das Gebiet Bestler Dereler innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks von Şırnak, das Gebiet Gabar-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks von Şırnak und des Bezirks Güçlükonak, das Gebiet Cudi-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks von Şırnak sowie der Bezirke Silopi und Cizre, das Gebiet Kurt-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks von Şırnak sowie der Bezirke Silopi und Uludere, die Gebiete Kelmehmetler-Dönmezler-Kovankaya, Tahtareş, Hüsrevpaşa-Suhurpaşayayla, İncebel-Gebirge und Faraşin innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap von Şırnak, das Gebiet Altındağları innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap von Şırnak sowie das Gebiet Oymakaya innerhalb der Grenzen der Bezirke Beytüşşebap und Uludere von Şırnak. Diese Maßnahme dient dazu, Bürger, die sich möglicherweise in diese Gebiete begeben, vor illegalen Elementen in den genannten Regionen sowie vor den zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Es ist den Bürgern untersagt, diese Gebiete im genannten Zeitraum ohne Genehmigung zu betreten, um ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit ihres Eigentums zu gewährleisten. Gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet."