Gouverneursamt Muş gibt bekannt: 3-tägiges Verbot erlassen

In einer Erklärung des Gouverneursamts von Muş wurde mitgeteilt, dass Versammlungen und Demonstrationszüge in der Stadt für einen Zeitraum von 3 Tagen verboten wurden.

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In der Erklärung des Gouverneursamts wurde darauf hingewiesen, dass die Sicherheitskräfte ihre erfolgreichen Operationen gegen Terrororganisationen im gesamten Land und im Ausland fortsetzen.

In der Mitteilung wurde erklärt, dass von Kreisen, die den Terrororganisationen nahestehen, unter dem Vorwand der Operationen Versammlungen und Demonstrationszüge abgehalten werden könnten. Es wurde gewarnt, dass diese Veranstaltungen provoziert werden und in Gewaltakte umschlagen könnten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch sensationelle Aktionen, die auf Orte mit hoher Bevölkerungsdichte abzielen, die öffentliche Ordnung sowie die Sicherheit von Leben und Eigentum der Menschen gefährdet werden könnten.

In der Erklärung, in der darauf verwiesen wurde, dass von illegalen Organisationen und deren Ablegern auf Social-Media-Plattformen zu landesweiten Aktionen aufgerufen werde, wurde Folgendes festgehalten:

"Ziel ist es, zu verhindern, dass die genannten Ereignisse in unserer Provinz die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, mögliche Vorfälle im Vorfeld zu unterbinden, das etablierte Umfeld von Frieden und Sicherheit sowie die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung zu gewährleisten, die Begehung von Straftaten zu verhindern, Grundrechte und Freiheiten sowie die allgemeine Sicherheit zu schützen und die Pläne der Terrororganisationen zu vereiteln.

In diesem Rahmen sind innerhalb der Grenzen unserer Provinz alle Versammlungen, Demonstrationszüge, Presseerklärungen, Versammlungen an offenen oder geschlossenen Orten, Proteste, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Sitzstreiks, das Aufstellen von Ständen, Hungerstreiks, Gedenkfeiern, das Aufhängen von Plakaten, Bannern und Postern, das Verteilen von Flugblättern und Bekanntmachungen, das Aufstellen von Unterschriftentischen, das Anzünden von Fackeln, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen – mit Ausnahme von Veranstaltungen, die vom Gouverneursamt genehmigt werden, sowie offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenktagen, offiziellen Zeremonien und Feiern, sportlichen Aktivitäten sowie Veranstaltungen und Treffen, die zu wissenschaftlichen, kommerziellen und wirtschaftlichen Zwecken durchgeführt werden – für einen Zeitraum von 3 Tagen vom 4. April, 00.01 Uhr, bis zum 6. April, 23.59 Uhr, verboten."