Gouverneursamt untersagt CHP-Brückenmarsch

Der von der CHP geplante Marsch gegen die Privatisierung von Brücken und Autobahnen wurde vom Gouverneursamt Istanbul abgelehnt. Die für morgen geplante Aktion der CHP von Ortaköy nach Arnavutköy wurde mit Sicherheitsbedenken und der Routenwahl begründet untersagt.

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Das Gouverneursamt Istanbul hat seine Entscheidung bezüglich des Marsches bekannt gegeben, den der CHP-Provinzverband Istanbul angekündigt hatte, um gegen die Privatisierung von Brücken und Autobahnen zu protestieren. Der CHP-Provinzvorsitzende Özgür Çelik hatte mit dem Slogan „Die Brücken gehören dem Volk und sind unverkäuflich. Schluss mit der Plünderung, dem Raub und den Geschenken!“ öffentlich dazu aufgerufen; die Aktion sollte am Dienstag, den 17. Februar, auf der Strecke von Beşiktaş Ortaköy nach Arnavutköy stattfinden.

Das Gouverneursamt Istanbul prüfte den Antrag für den Marsch und teilte mit, dass die Genehmigung nicht erteilt wurde. In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde betont, dass die geplante Route nicht zu den für das Jahr 2026 im gesamten Stadtgebiet festgelegten und bekannt gegebenen Demonstrationsrouten gehöre. Zudem wurde erklärt, dass der Antrag auf den Marsch abgelehnt wurde, da die geplante Route Bedenken hinsichtlich des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs sowie der allgemeinen Sicherheit aufwerfe.

In der Erklärung des Gouverneursamtes hieß es:

"Im Namen des CHP-Provinzverbandes Istanbul; unter Teilnahme des Provinzvorsitzenden Özgür ÇELİK und der Parteiführung; wurde mit Ihrem bei unserem Gouverneursamt eingereichten Schreiben beantragt, am Dienstag, den 17.02.2026, um 17.00 Uhr einen Marsch zum Thema 'Protest gegen den Verkauf der Brücken' zu organisieren, der in unserem Bezirk Beşiktaş, Ortaköy, beginnt und bis Arnavutköy führt.

Im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationsmärsche; da die Orte und Routen für Versammlungen und Demonstrationsmärsche innerhalb der Grenzen unserer Provinz durch unser Gouverneursamt festgelegt und bekannt gegeben wurden, die mit dem genannten Schreiben beantragte Route jedoch nicht zu den für das Jahr 2026 durch unser Gouverneursamt festgelegten und bekannt gegebenen Routen gehört und zudem bewertet wurde, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr sowie die Sicherheit auf der genannten Route negativ beeinträchtigt würden, wurde die Durchführung des besagten Marsches nicht für angemessen erachtet. Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Maßnahmen."