Griechenland beschwert sich bei der EU über die Türkei: Vorwurf der Rechtsverletzung
Griechenland hat die Türkei bei der Europäischen Union (EU) angezeigt und behauptet, dass türkische Fischerboote im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis „gegen das internationale Seerecht verstoßen“.
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Der griechische Minister für Schifffahrt, Vasilis Kikilias, behauptete bei einem Treffen mit dem EU-Kommissar für Fischerei und Ozeane, Costas Kadis, in Athen, dass türkische Fischer „illegale Fischereiaktivitäten“ betreiben und „die Souveränitätsrechte Griechenlands infrage stellen“ würden.
Kikilias erklärte: „Ich habe den Kommissar auf die rechtswidrigen Fischereiaktivitäten unserer türkischen Nachbarn, ihre Missachtung des Seerechts und ihr provokatives Verhalten, das unsere Souveränitätsrechte infrage stellt, aufmerksam gemacht. Wir fordern ein Eingreifen der Europäischen Union. Die Seegrenzen Griechenlands sind zugleich die Grenzen Europas.“
REAKTION AUS DER TÜRKEI: NICHTIGKEIT
Während Athen einige Gebiete in der Ägäis zu Gebieten mit eingeschränkter Fischerei erklärte, hatte Ankara scharf auf diese Praxis reagiert.
Das Außenministerium hatte in einer im vergangenen Monat veröffentlichten Erklärung auf die Karten und Fischereivorschriften auf der Website der griechischen Fischereiaufsichtsbehörde reagiert und mitgeteilt, dass die betreffenden Karten die türkischen maritimen Zuständigkeitsbereiche in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer verletzen und nicht mit dem Völkerrecht vereinbar seien.
In der Erklärung hieß es: "Die rechtswidrigen Beschränkungen, die Griechenland für Fischereiaktivitäten in Gebieten und Gewässern außerhalb seiner 6 Seemeilen breiten Hoheitsgewässer verhängt, in denen es keine Befugnisse hat, sind für die Türkei ebenfalls nichtig.
Die Türkei wird keine einseitigen und rechtswidrigen Maßnahmen akzeptieren, die die legitimen Aktivitäten türkischer Fischer auf der Grundlage des Völkerrechts und historischer Rechte einschränken könnten.
In diesem Sinne erinnern wir daran, dass die Türkei an ihrer Haltung festhält, dass im Rahmen der Athener Erklärung über freundschaftliche Beziehungen und gute Nachbarschaft vom 7. Dezember 2023 ein aufrichtiger und umfassender Ansatz zur Lösung der Probleme auf der Grundlage des Völkerrechts, der Billigkeit und der guten Nachbarschaft verfolgt werden muss."