Gründung von Unternehmen durch Kommunen und deren Tochtergesellschaften genehmigungspflichtig
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzesänderung wurde ein wichtiger Schritt in Bezug auf Kommunen und deren Tochtergesellschaften vollzogen.
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Durch die Gesetzesänderung wurde die Gründung von Unternehmen oder Genossenschaften sowie die Beteiligung daran durch Kommunen und deren Tochtergesellschaften von der Genehmigung des Präsidenten abhängig gemacht.