Der Grund für die Bestellung eines Zwangsverwalters für die Unternehmen des Ehepaars Özlem Öz und Tayyar Öz
Im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu geführten Untersuchung wurde für die Unternehmen von Özlem Öz und Tayyar Öz ein Zwangsverwalter bestellt. In der Entscheidung wurde dargelegt, dass der luxuriöse Lebensstil aus kriminellen Aktivitäten finanziert wurde.
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Während die Ermittlungen gegen Engin Polat und seine Ehefrau Dilan Polat sowie die 12 Influencer, die er als „Champions League“ bezeichnete, andauern, wird gegen den Arzt Tayyar Öz und seine als Influencerin bekannte Ehefrau Özlem Öz ein separates Verfahren geführt.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu geführten Ermittlungen entschied das Gericht, einen Zwangsverwalter für die Unternehmen des Paares zu bestellen.
ENTSCHEIDUNG ZUR BESTELLUNG EINES ZWANGSVERWALTERS
Für die Unternehmen des Ehepaars Öz, gegen die wegen fünf verschiedener Straftaten ermittelt wird – darunter „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten“, „Urkundenfälschung“ und „Verstoß gegen das Steuerverfahrensgesetz“ –, wurde ein Zwangsverwalter bestellt.
Der Grund für die vom Friedensgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu angeordnete Zwangsverwaltung wurde bekannt.
„STARKER VERDACHT FÜHRT ZUR BESCHLAGNAHME VON VERMÖGENSWERTEN“
Wie die Zeitung Sabah berichtet, bestellte das Gericht einen Zwangsverwalter für die Unternehmen Medelina Sağlık ve Reklam Hizmetleri LTD. ŞTİ., Özlem Öz Sağlık ve Güzellik LTD. ŞTİ. sowie Tasf. Halinde Enila Tekstil Ürünleri ve Kozmetik TİC. LTD. ŞTİ.
In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche zunächst eine Beschlagnahmung der Vermögenswerte erfolgte, da „bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung Vermögenswerte beschlagnahmt werden können“.
„WENN EINE ORGANISATION EXISTIERT, WIRD EIN ZWANGSVERWALTER BESTELLT“
In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass gemäß den einschlägigen Gesetzesartikeln in Fällen, in denen ein auf konkreten Beweisen beruhender starker Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde und die Einnahmen aus diesen Straftaten stammen, bei Vorliegen des Tatbestands der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ein Zwangsverwalter für die Unternehmen bestellt wird.