Grund für die Verhaftung des Halk TV-Chefredakteurs Suat Toktaş bekannt!

Der Grund für die Verhaftung von Suat Toktaş, der im Rahmen einer gegen Halk TV eingeleiteten Untersuchung festgenommen wurde, ist bekannt. Die Untersuchung wurde aufgrund journalistischer Berichterstattung über einen Sachverständigen eingeleitet, dessen Identität vom Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, enthüllt worden war.

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Die Enthüllung des Sachverständigen S.B. durch den Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, während seiner Pressekonferenz unter dem Titel "Turpun Büyüğü" (Der große Rettich) im Zusammenhang mit den gegen ihn laufenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren, führte zu einer Operation gegen Journalisten.

Nach der Veröffentlichung eines Interviews von Barış Pehlivan, der den Sachverständigen S.B. ausfindig gemacht hatte, wurde gegen Halk TV eine 'Sachverständigen-Untersuchung' eingeleitet.

Die im Rahmen der Untersuchung festgenommenen Barış Pehlivan, Seda Selek, Kürşad Oğuz und Serhan Asker wurden unter Auflagen und mit einem Ausreiseverbot wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Chefredakteur von Halk TV, Suat Toktaş, wurde hingegen verhaftet und in das Marmara-Gefängnis in Silivri gebracht.

GRUND FÜR DIE VERHAFTUNG VON SUAT TOKTAŞ BEKANNT

Nachdem das Gericht in der Nacht seine Entscheidung verkündet hatte, wurde der in Gewahrsam befindliche Journalist Suat Toktaş verhaftet und ins Gefängnis überstellt.

Der Grund für die Verhaftung von Toktaş wurde bekannt. In der Entscheidung des 5. Friedensgerichts (Sulh Ceza Hakimliği) wurde festgehalten, dass es als erwiesen gelte, dass er versucht habe, den Sachverständigen, der den Status eines 'Klägers' innehat, durch die Erzeugung von öffentlichem Druck zu beeinflussen.

Es wurde bekannt, dass in der Begründung für die Verhaftung von Suat Toktaş, der in seinen Erklärungen und Aussagen zu diesem Thema die Verantwortung sowohl als Journalist als auch als Führungskraft klar übernommen hatte, der 'Verdacht auf Flucht, Verstecken oder Fluchtgefahr, die Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln sowie der Versuch, Druck auf Zeugen, Opfer oder andere Personen auszuüben' angeführt wurde.