Grund für İmamoğlus Nicht-Inhaftierung wegen 'Terror' bekannt! 'Starker Tatverdacht besteht, aber...'

Der Grund, warum der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, nicht wegen des Vorwurfs der "Terrorunterstützung" inhaftiert wurde, ist bekannt geworden.

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Der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, der wegen Korruptionsvorwürfen inhaftiert wurde, wurde bezüglich der Terrorvorwürfe auf freien Fuß gesetzt.

Der Grund für die Nicht-Inhaftierung İmamoğlus wegen Terrorvorwürfen wurde nun bekannt. In der Entscheidung des Istanbuler Friedensgerichts (Sulh Ceza Hakimliği) heißt es, dass İmamoğlu bereits im Rahmen der wegen Korruptionsvorwürfen geführten Ermittlungen inhaftiert wurde; daher sei, obwohl ein starker Tatverdacht bestehe, zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Inhaftierungsmaßnahme erforderlich.

In der Entscheidung des Gerichts heißt es:

„Obwohl der Beschuldigte Ekrem İmamoğlu mit dem Antrag auf Inhaftierung wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation unserem Gericht vorgeführt wurde und gemäß den in der Akte befindlichen MASAK-Berichten, Zeugenaussagen, HTS-Berichten, Polizeiprotokollen und dem gesamten Akteninhalt ein starker Tatverdacht besteht, wurde gemäß der Entscheidung unseres Gerichts vom 23.03.2025 mit der Aktennummer 2025/347 im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlung mit der Nummer 2024/228233 bereits die Inhaftierung wegen der Straftatbestände der rechtswidrigen Speicherung personenbezogener Daten, Bestechlichkeit, Manipulation von Ausschreibungen öffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeordnet. Da somit zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Inhaftierungsmaßnahme besteht, wird der Antrag der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft auf Inhaftierung abgelehnt.“

GENERALSTAATSANWALTSCHAFT WIRD BESCHWERDE EINLEGEN

Unterdessen wird die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Entscheidung, İmamoğlu im Terrorermittlungsverfahren auf freien Fuß zu setzen, Beschwerde einlegen.