Grundsatzurteil des Kassationshofs im Scheidungsverfahren: Getrenntleben entbindet nicht von Unterhaltspflichten
Der Kassationshof hat entschieden, dass das Getrenntleben während eines laufenden Scheidungsverfahrens oder eine bestehende Schutzanordnung die wirtschaftliche Unterstützungspflicht gegenüber Ehepartner und Kind nicht aufhebt.
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Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay) hat entschieden, dass das Getrenntleben der Ehepartner während eines laufenden Scheidungsverfahrens oder das Vorliegen einer Schutzanordnung gegen eine der Parteien die wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht automatisch aufhebt.
In einem in Ankara verhandelten Scheidungsverfahren hatte die Ehefrau geltend gemacht, dass ihr Ehemann sie misshandelt, den Kontakt zu ihrer Familie unterbunden und sich während des Scheidungsprozesses nicht um die Familie gekümmert habe, und forderte daraufhin Unterhalt und Entschädigung.
Das erstinstanzliche Gericht bewertete den Ehemann als schwerwiegend schuldig und ordnete die Scheidung der Parteien an. Zudem sprach das Gericht der Frau Unterhaltszahlungen und eine Entschädigung zu.
Nachdem der Fall in die Berufung gegangen war, kam der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Ankara zu einem anderen Ergebnis. Das Oberlandesgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden und eindeutigen Beweise für ein Verschulden des Ehemannes vorlägen.
Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs, der die Revision prüfte, hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf. Der Senat betonte, dass die wirtschaftlichen Verpflichtungen der Ehepartner gegenüber einander und ihren Kindern bestehen bleiben, solange die eheliche Gemeinschaft andauert.
In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die Einreichung eines Scheidungsantrags, das Getrenntleben der Ehepartner oder das Bestehen einer Schutzanordnung diese Verpflichtungen nicht beenden. Der Kassationshof entschied, dass das Ausbleiben finanzieller Unterstützung für Ehepartner und Kind während dieses Prozesses als Verschulden zu werten ist.
Nach dem Aufhebungsurteil des Obersten Gerichtshofs wurde der Fall zur erneuten Prüfung an das zuständige Gericht zurückverwiesen. Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die wirtschaftlichen Verpflichtungen von Ehepartnern dar, die während des Scheidungsprozesses getrennt leben.