Haftbefehl gegen Alaattin Köseler auch wegen „Bestechung" und „erpresserischer Vorteilsnahme"

Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Beykoz geführten Ermittlungen wegen Bauleitplankorruption, Vorteilsnahme und Bestechung wurde Alaattin Köseler, der in einem anderen Verfahren in Untersuchungshaft sitzt und seines Amtes als Bürgermeister von Beykoz enthoben wurde, erneut in Untersuchungshaft genommen.

İHA

Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Beykoz geführten Ermittlungen wurden auf Grundlage der Aussagen von Beschwerdeführern sowie der Angaben des damaligen Leiters des Persönlichen Büros, Veli Gümüş, der im Rahmen der Regelungen zur tätigen Reue ausgesagt hatte, gegen den damaligen Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, und den Leiter der Baukontroll- und Stadtplanungsabteilung, Ali Cihan Sakman, Maßnahmen wegen „Bestechungsannahme" und „erpresserischer Vorteilsnahme" eingeleitet.

Die Beschuldigten Alaattin Köseler und Ali Cihan Sakman wurden zur Beantragung der Untersuchungshaft dem zuständigen Bereitschaftsgericht (Sulh Ceza Hakimliği) vorgeführt.

Das Gericht erließ gegen beide Beschuldigte im Rahmen der ihnen zur Last gelegten Straftaten einen Haftbefehl.

Gegen den Beschuldigten Levent Özdinç wurde hingegen ein Festnahmebefehl zum Zweck der Inhaftierung erlassen.