Haftbefehl gegen Burak Akbay, Eigentümer der Zeitung Sözcü und von SZC TV: Vorwurf der 'Unterstützung der FETÖ'
Gegen Burak Akbay, den Eigentümer der als 'oppositionell' bekannten Medienhäuser Sözcü und SZC TV, wurde ein Haftbefehl erlassen. Akbay stand wegen des Vorwurfs der Unterstützung der FETÖ vor Gericht.
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Gegen Burak Akbay, den Eigentümer von SZC TV und der Zeitung Sözcü, der zu den neun Personen gehört, die vor dem 37. Schwurgericht in Istanbul wegen des Vorwurfs der 'wissentlichen und willentlichen Unterstützung der FETÖ' angeklagt sind, wurde ein Haftbefehl erlassen, da er nicht an den Verhandlungen teilgenommen und keine Aussage gemacht hat.
Burak Akbay sowie acht weitere Personen, darunter Emin Çölaşan, Necati Doğru und Metin Yılmaz, standen vor dem 37. Schwurgericht in Istanbul wegen des Vorwurfs der 'wissentlichen und willentlichen Unterstützung der FETÖ' vor Gericht.
Der Fall war vor den Kassationshof (Yargıtay) gebracht worden, und das Gericht hatte in seiner Entscheidung vom 26. November 2024 die Urteile der Vorinstanz aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet.
GERICHT AKZEPTIERTE 'ARBEITSÜBERLASTUNG' NICHT ALS BEGRÜNDUNG
In der heutigen Verhandlung erklärte Erdal Kılbaşoğlu, der Anwalt von Burak Akbay, dass sein Mandant aufgrund von Arbeitsüberlastung nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte.
Ein weiterer Anwalt, Altar Arıkan, führte aus, dass die Aufhebungsentscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs belege, dass die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten nicht vorlägen.
Das Gericht entschied bezüglich der Verhandlungen, an denen Burak Akbay aufgrund fehlender Verteidigung nicht teilgenommen hatte.
Nach einer Prüfung wurde festgestellt, dass Akbay nicht an den Verhandlungen teilgenommen habe und seine Aussage nicht habe aufgenommen werden können. Daher wurde einstimmig beschlossen, gemäß Artikel 199 der Strafprozessordnung (CMK) einen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen.