Haftbefehl gegen Dilan Polat bleibt bestehen

Der Antrag auf Haftentlassung der wegen Geldwäsche inhaftierten Social-Media-Phänomens Dilan Polat wurde abgelehnt.

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Im Prozess gegen das Social-Media-Phänomen Dilan Polat, die wegen "Verstößen gegen das Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche", "Verstößen gegen das Steuerverfahrensgesetz" sowie "Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung von Wetten und Glücksspielen bei Fußball- und anderen Sportveranstaltungen" inhaftiert ist, gibt es eine neue Entwicklung.

Der Antrag von Polat auf Haftentlassung, für den zuvor Unterlagen fehlten, wurde heute erneut geprüft. Das 4. Schwurgericht von Anadolu lehnte den Antrag auf Haftentlassung ab.

ÜBER DEN FALL

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu gegen 24 Verdächtige, darunter Engin Polat und Dilan Polat, wegen "Verstößen gegen das Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche", "Verstößen gegen das Steuerverfahrensgesetz" sowie "Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung von Wetten und Glücksspielen bei Fußball- und anderen Sportveranstaltungen" waren abgeschlossen worden.

In der erstellten und vom Schwurgericht angenommenen Anklageschrift wurde für Dilan und Engin Polat wegen "Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung", "Geldwäsche aus Straftaten" sowie "Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung von Wetten und Glücksspielen bei Fußball- und anderen Sportveranstaltungen" jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 bis 40 Jahren gefordert.