Haftbefehl gegen Journalisten Kayhan Ayhan beantragt
Gegen den Journalisten Kayhan Ayhan wurde aufgrund seiner Social-Media-Beiträge ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ beantragt. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erklärte, dass Ayhans Beiträge zum Gerichtsverfahren gegen Ekrem İmamoğlu Gegenstand der Ermittlungen seien.
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Das Büro für Terrorstraftaten der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat gegen den Journalisten Kayhan Ayhan einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ beantragt.
SOCIAL-MEDIA-BEITRÄGE GEGENSTAND DER ERMITTLUNGEN
In der Überstellungsschrift der Staatsanwaltschaft wurde angegeben, dass die Beiträge, die Ayhan über sein X-Konto „@kayhanayhann“ sowie seinen YouTube-Kanal veröffentlichte, untersucht wurden. Die Untersuchung umfasse Beiträge zum laufenden Gerichtsverfahren gegen den CHP-Präsidentschaftskandidaten und Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu.
In der Überstellungsschrift wurde die Behauptung aufgestellt, dass in den betreffenden Beiträgen „mit der Absicht, in der Öffentlichkeit Besorgnis zu erregen, wahrheitswidrige Informationen öffentlich verbreitet wurden“.
ERKLÄRTE, DASS DIE BEITRÄGE VON IHM STAMMEN
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass Kayhan Ayhan in seiner vor der Polizei und in Anwesenheit seines Verteidigers aufgenommenen Aussage erklärt habe, dass die untersuchten X- und YouTube-Konten ihm gehörten und die über diese Konten getätigten Beiträge von ihm selbst stammten.
HAFTANTRAG AN DAS GERICHT ÜBERMITTELT
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verhaftung Ayhans mit der Begründung, dass im Rahmen des Straftatbestands der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches dringende Tatverdachtsmomente sowie Haftgründe vorlägen.