Haftbefehl gegen Personen, die im Prozess gegen Aziz İhsan Aktaş Ton- und Bildaufnahmen machten

Im Prozess gegen 200 Angeklagte, die im Rahmen einer Anklageschrift gegen eine kriminelle Vereinigung unter der mutmaßlichen Führung von Aziz İhsan Aktaş vor Gericht stehen – der vorgeworfen wird, durch Bestechung von Bürgermeistern Ausschreibungsverfahren manipuliert zu haben –, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, die im Gerichtssaal Ton- und Bildaufnahmen machten und diese in sozialen Medien verbreiteten.

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Im Rahmen der Anklageschrift, die sich gegen eine kriminelle Vereinigung unter der mutmaßlichen Führung von Aziz İhsan Aktaş richtet, standen gestern erstmals 200 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, durch Bestechung von Bürgermeistern Ausschreibungsverfahren manipuliert zu haben. Zu den betroffenen Bürgermeistern zählen unter anderem der inhaftierte Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, der inhaftierte Bürgermeister von Avcılar, Utku Caner Çaykara, die inhaftierte Bürgermeisterin von Seyhan, Oya Tekin, der inhaftierte Bürgermeister von Ceyhan, Kadir Aydar, der inhaftierte Oberbürgermeister von Adana, Zeydan Karalar, sowie der Bürgermeister von Adıyaman, Abdurrahman Tutdere, der nach seiner Freilassung wieder in sein Amt eingesetzt wurde.

Aufnahmen im Gerichtssaal festgestellt

Die Verhandlung fand vor dem 1. Schwurgericht von Istanbul im Saal 1 des Marmara-Strafvollzugskomplexes in Silivri statt. Neben den Angeklagten, Anwälten und Pressevertretern nahmen auch zahlreiche politische Persönlichkeiten als Zuschauer an der Verhandlung teil. Nachdem festgestellt wurde, dass während des Prozesses Ton- und Bildaufnahmen gemacht und diese in sozialen Medien geteilt wurden, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy ein Ermittlungsverfahren zur Identifizierung der Verdächtigen ein.

Anweisung an die Polizei erteilt

Im Zuge des von der Staatsanwaltschaft wegen des Straftatbestands der „unbefugten Aufzeichnung oder Übertragung von Ton- oder Bildmaterial während Ermittlungs- und Strafverfahren“ eingeleiteten Verfahrens wurde die Abteilung für Cyberkriminalität der Istanbuler Polizeidirektion angewiesen, die betreffenden Personen zu identifizieren.