Haftbefehl gegen Sinem Dedetaş erlassen

Gegen die Bürgermeisterin von Üsküdar, Sinem Dedetaş, wurde ein Haftbefehl erlassen.

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Im Rahmen einer Untersuchung gegen die Stadtverwaltung von Üsküdar wurden die Bürgermeisterin Sinem Dedetaş sowie Alihan Koçoğlu, Burçin Çevik und Bülent Orhan Tozkoparan inhaftiert. Der stellvertretende Bürgermeister Ceyhun Ünlü und Adem Altıntaş wurden unter Auflagen der richterlichen Kontrolle freigelassen.

Das Gericht hat seine Entscheidung bezüglich der im Zuge der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Üsküdar festgenommenen Verdächtigen getroffen.

Das zuständige Friedensgericht ordnete die Inhaftierung der Bürgermeisterin von Üsküdar, Sinem Dedetaş, an. Im Rahmen derselben Untersuchung wurden auch Alihan Koçoğlu, Burçin Çevik und Bülent Orhan Tozkoparan inhaftiert.

ZWEI PERSONEN UNTER AUFLAGEN FREIGELASSEN

Gegen den stellvertretenden Bürgermeister Ceyhun Ünlü und Adem Altıntaş, die ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt wurden, wurden Maßnahmen der richterlichen Kontrolle verhängt. Beide Personen wurden unter Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot, freigelassen.

VORWURF DER „ORGANISATIONSLEITUNG“

Die Bürgermeisterin von Üsküdar, Sinem Dedetaş, wurde dem Bereitschaftsgericht mit dem Antrag auf Haftbefehl vorgeführt. In der Überstellungsakte wurde behauptet, dass die Handlungen, die Gegenstand der Vorwürfe wegen Bestechung und Erpressung seien, „im Rahmen der Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung unter der Führung von Sinem Dedetaş“ begangen wurden.

In der Überstellungsakte der Staatsanwaltschaft wurde angegeben, dass die Ermittlungen wegen des „Verdachts auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Bestechung“ und „Erpressung“ geführt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass Anzeigen, Zeugen- und Opferaussagen, Aussagen von Verdächtigen, die von der Kronzeugenregelung Gebrauch machten, digitales Beweismaterial, Berichte des MASAK, Untersuchungen von Verwaltungsinspektoren sowie Feststellungen der Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel als Beweismittel herangezogen wurden.

VORWÜRFE GEGEN KENT A.Ş.

In der Überstellungsakte wurde behauptet, dass einige Bauunternehmer, die Anträge auf Baugenehmigungen stellten, an das städtische Tochterunternehmen Kent Hizmetleri A.Ş. verwiesen und gezwungen wurden, Verträge unter dem Deckmantel von „Beratungsdienstleistungen“ zu unterzeichnen.