Haftbefehle nach bewaffnetem Angriff auf ehemaligen İYİ-Partei-Bezirksvorsitzenden

Nach der Festnahme des Schützen und des Fahrers im Zusammenhang mit dem bewaffneten Angriff auf den ehemaligen İYİ-Partei-Bezirksvorsitzenden von Manavgat, Hüseyin Ergen, vor dessen Haus in Antalya, wurden vier weitere Personen inhaftiert.

İHA

Der Vorfall ereignete sich am 31. Januar in der 1528. Straße im Stadtteil Side. Nach vorliegenden Informationen näherte sich eine unbekannte Person dem Auto von Hüseyin Ergen, das vor dem Wohnkomplex stand. Als der Täter die Waffe durch das rechte Fenster des Fahrzeugs auf Hüseyin Ergen richtete, klemmte diese, woraufhin der Angreifer zunächst schnell vom Tatort flüchtete. 

Nachdem er etwa 50 Meter gelaufen war, kehrte der Verdächtige um, richtete seine Waffe erneut auf Hüseyin Ergen und feuerte mehrere Schüsse auf den flüchtenden Ergen ab. 

Von den sieben abgefeuerten Kugeln trafen eine das rechte Bein und eine die linke Wade von Ergen. Während der Verdächtige zu Fuß vom Tatort floh, stieg Hüseyin Ergen in sein Auto und begab sich in ein Privatkrankenhaus in Side, um sich behandeln zu lassen. Die Momente des Vorfalls wurden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.

HAFTBEFEHL ERLASSEN

Nach dem Vorfall wurde das bei der Tat verwendete Fahrzeug infolge einer 14-stündigen akribischen Untersuchung durch das Kriminalermittlungsteam der Gendarmerie (JASAT) des Provinzgendarmeriekommandos Antalya identifiziert.

Bei der durchgeführten Operation wurden der Fahrer des Fahrzeugs und der Schütze gefasst. Beide Verdächtige wurden von den Justizbehörden inhaftiert und in die geschlossene Strafvollzugsanstalt Manavgat überstellt. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurden Y.K., A.Ç., Y.A. und F.E.D., die als Planer und Anstifter des Vorfalls gelten, festgenommen. 

Die vier Verdächtigen, von denen einer im Rollstuhl saß, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen dem Gericht vorgeführt. Die vier dem Justizpalast von Manavgat überstellten Verdächtigen wurden vom zuständigen Friedensrichter inhaftiert.