Haftbefehl gegen Aslı Aydemir aufgehoben

Die Friedensakademikerin Aslı Aydemir, die festgenommen wurde, weil sie auf einen Angriff auf das Magazin LeMan reagiert hatte, wurde nach 195 Tagen per Gerichtsbeschluss aus der Haft entlassen.

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Gegen die Friedensakademikerin Aslı Aydemir, die am 4. Juli wegen ihrer Reaktion auf den Angriff auf das Magazin LeMan am 30. Juni festgenommen worden war, wurde ein Haftentlassungsbeschluss erlassen. Das 8. Strafgericht erster Instanz in Istanbul ordnete das Ende der 195-tägigen Inhaftierung von Aydemir an.

HAFTENTLASSUNGSBESCHLUSS DES GERICHTS

Bei der Entscheidung für Aydemir, die wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ und „vorsätzlicher Körperverletzung“ inhaftiert war, waren ihr fester Wohnsitz, das Fehlen einer Fluchtgefahr sowie die Tatsache, dass die Beweise in der Akte bereits gesammelt wurden, ausschlaggebend. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Inhaftierung unter diesen Umständen die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten habe.

BEGRÜNDUNG DES ZWISCHENBESCHEIDS VERÖFFENTLICHT

Im Zwischenbescheid des Gerichts vom 14. Januar 2026 wurden die Art und Beschaffenheit des Aydemir zur Last gelegten Delikts, der aktuelle Stand der Beweise in der Akte sowie die strafvollzugsrechtlichen Bestimmungen gemeinsam bewertet. In der Entscheidung wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Angeklagte in keinem anderen Fall inhaftiert oder verurteilt ist.

Aufgrund dieser Bewertungen entschied das Gericht, dass eine Fortdauer der Haft nicht erforderlich sei, und ordnete die sofortige Freilassung von Aydemir an. Die Vollstreckung des Haftentlassungsbeschlusses wurde durch ein Schreiben an die zuständige Justizvollzugsanstalt angefordert.

NACHRICHT ÜBER DIE FREILASSUNG IN SOZIALEN MEDIEN BEKANNT GEGEBEN

Die Information über die Freilassung von Aydemir wurde von den Friedensakademikern über soziale Medien mit der Öffentlichkeit geteilt.

In ihrer Erklärung äußerten die Akademiker: „Für unsere geschätzte Dozentin Aslı Aydemir, die am 4. Juli 2024 festgenommen wurde, weil sie vor der Meute, die das Magazin LeMan angriff, nicht zurückwich, und die seit über sechs Monaten rechtswidrig inhaftiert war, wurde ein Haftentlassungsbeschluss erlassen.“

ANKLAGESCHRIFT WURDE LANGE ZEIT NICHT ERSTELLT

Aslı Aydemir war wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ und „vorsätzlicher Körperverletzung“ inhaftiert worden; dass die für sie erforderliche Anklageschrift monatelang nicht verfasst wurde, hatte in der Öffentlichkeit und in juristischen Kreisen für Kritik gesorgt.