Haftstrafe für Anwälte gefordert, die Sedat Pekers Vorwürfe zur Staatsanwaltschaft brachten: Vorwurf der Beleidigung des Präsidenten
Die Strafanzeigen der Anwälte, die die Vorwürfe des organisierten Kriminellen Sedat Peker aus dem Jahr 2021 über soziale Medien bei der Staatsanwaltschaft einreichten, wurden als 'Beleidigung des Präsidenten' gewertet und eine Haftstrafe für die Anwälte gefordert.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat eine Anklageschrift gegen die Anwälte Pınar Akbina Karaman, Ali Serdar Çıngı und Fettah Ayhan Erkan, Mitglieder der Halkın Kurtuluş Partisi (HKP), erstellt.
Grundlage für die Anklage ist die Strafanzeige, in der die Anwälte die Vorwürfe des organisierten Kriminellen Sedat Peker, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, die dieser 2021 über soziale Medien geäußert hatte, bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige brachten.
SIE HATTEN STRAFANZEIGE ERSTATTET
In dem Schriftsatz, den die Anwälte am 12. Juli 2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul einreichten, wurde auf die von Sedat Peker in den sozialen Medien veröffentlichten Nachrichten sowie auf Nachrichten und Fernsehsendungen, die diese Vorwürfe stützten, Bezug genommen.
In der Petition wurde Strafanzeige gegen den Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan, den damaligen Innenminister Süleyman Soylu, den ehemaligen Finanzminister Berat Albayrak, den AKP-Jugendvorsitzenden von Istanbul Osman Tomakin, den Jugendvorsitzenden der Organisation für Islamische Zusammenarbeit Taha Ayhan, den ehemaligen AKP-Jugendvorsitzenden von Esenyurt Abdülsebur Soğanlı sowie den Mitarbeiter des Innenministeriums Ahmet Onay und „weitere namentlich nicht bekannte Personen“ erstattet.
Laut einem Bericht von Ufuk Sepetçi von der Zeitung Cumhuriyet wurde in der Petition auf Pekers Behauptung verwiesen, dass „nach dem 15. Juli nicht im staatlichen Inventar registrierte Kalaschnikow-Waffen an die AKP-Jugendorganisationen verteilt wurden“. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass dies auf eine „illegale Organisation innerhalb des Staates“ hindeute und die Staatsanwälte verpflichtet seien, von Amts wegen Ermittlungen einzuleiten.
DIE PETITION DER ANWÄLTE WURDE ALS BELEIDIGUNG DES PRÄSIDENTEN GEWERTET
Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy erklärte hingegen, dass die Äußerungen gegenüber Präsident Erdoğan in den Petitionen den Straftatbestand der „Beleidigung des Präsidenten“ gemäß Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) erfüllen. In der Anklageschrift wurde für die drei Anwälte eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren gefordert.