Haftstrafe für ehemaligen YARSAV-Vorsitzenden Eminağaoğlu
Im Prozess gegen den Gründungspräsidenten der Richter- und Staatsanwältevereinigung (YARSAV), Ömer Faruk Eminağaoğlu, wegen einer im Jahr 2017 in den sozialen Medien geteilten „Liste von AKP-Mitgliedern, die ByLock nutzen“, ist ein Urteil ergangen. Das Gericht verurteilte Eminağaoğlu wegen „Verleumdung“ zu einer Haftstrafe, wobei die Verkündung des Urteils ausgesetzt wurde.
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Der Gründungspräsident der Richter- und Staatsanwältevereinigung, Ömer Faruk Eminağaoğlu, veröffentlichte im Jahr 2017 auf seinem Social-Media-Account eine Liste unter der Überschrift „Liste der AKP-Mitglieder, die ByLock nutzen“.
Aufgrund dieses Beitrags wurde gegen Eminağaoğlu ein Verfahren wegen „Beleidigung und Verleumdung“ zum Nachteil von insgesamt 21 Personen eingeleitet, darunter damalige AKP-Minister, der Parlamentspräsident und Abgeordnete.
FREISPRUCH AUFGEHOBEN
Das 11. Strafgericht erster Instanz in Ankara sprach Eminağaoğlu in der Urteilsverhandlung am 31. März 2021 frei.
Nachdem der Fall in die Berufung gegangen war, hob die 23. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts mit der Begründung auf, dass auch hinsichtlich der anderen Namen auf der 60-köpfigen Liste eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden müsse und die Akten gemeinsam behandelt werden sollten.
STRAFE IM ZUSAMMENGEFÜHRTEN VERFAHREN
Nach dem Aufhebungsbeschluss wurde das Verfahren der zusammengeführten Akten erneut vor dem 11. Strafgericht erster Instanz in Ankara verhandelt. Das Gericht verkündete sein Urteil am 27. März.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass Eminağaoğlu den Straftatbestand der „Verleumdung“ gegenüber den Nebenklägern erfüllt habe. Der Angeklagte wurde zunächst zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt; unter Anwendung der Bestimmungen für fortgesetzte Straftaten wurde die Strafe auf 1 Jahr, 10 Monate und 15 Tage erhöht.
Das Gericht sah aufgrund des Verhaltens während des Prozesses von einer Strafmilderung ab. Da das Gericht zu der Überzeugung gelangte, dass Eminağaoğlu „nicht vorbestraft ist und keine weiteren Straftaten begehen wird“, ordnete es die Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) an.
URTEIL AUCH GEGEN WEITEREN ANGEKLAGTEN
Der ebenfalls in dem Fall angeklagte Nejad Kumbasar wurde ebenfalls wegen „Verleumdung“ verurteilt. Auch gegen Kumbasar wurde die Aussetzung der Urteilsverkündung beschlossen.