Haluk Levent teilt Vernehmungsprotokoll mit den Worten „Sie ließen mich nicht sprechen“: Erwähnung von Süleyman Soylu

Der im Rahmen der Ermittlungen gegen den AHBAP-Verein in Gewahrsam genommene Haluk Levent hat auf seinem Social-Media-Account einen bemerkenswerten Beitrag veröffentlicht.

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Der in Gewahrsam befindliche Haluk Levent gab bekannt, dass er sich dazu entschlossen habe, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, da seine Aussagen nicht in das Protokoll aufgenommen worden seien. Levent erklärte: "Ich möchte sprechen, aber sie ließen mich nicht. Denn sie wollen nicht, dass das, was ich zu sagen habe, in die offiziellen Unterlagen eingeht."

Haluk Levent, der im Rahmen der gegen den Ahbap-Verein eingeleiteten Ermittlungen in Gewahrsam genommen wurde, entschied sich dazu, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, da seine Aussagen nicht in das Protokoll aufgenommen wurden. In seinem Beitrag schrieb Levent: "Ich möchte sprechen, aber sie ließen mich nicht. Denn sie wollen nicht, dass das, was ich zu sagen habe, in die offiziellen Unterlagen eingeht."

In einer im Namen von Levent auf seinem X-Account veröffentlichten Erklärung wurden das Vernehmungsprotokoll sowie das Protokoll der Anwälte geteilt.

Aus dem Protokoll geht hervor, dass Levent sagte: "Da mir mitgeteilt wurde, dass die Themen, zu denen ich mich bezüglich der Politiker und staatlichen Institutionen äußern wollte, nichts mit der Frage zu tun hätten (für mich haben sie sehr wohl damit zu tun), kann ich meine Aussage nicht machen und werde von nun an von meinem Schweigerecht Gebrauch machen." Der Verteidiger fügte hinzu: "Wir schließen uns den Erklärungen unseres Mandanten an. Unser Mandant hat die Absicht, eine detaillierte Aussage zum Gegenstand der Ermittlungen zu machen, jedoch wurde unser Recht auf Verteidigung eingeschränkt. Aus diesem Grund können wir keine detaillierte Verteidigung vorlegen."

DAS DETAIL ZU SÜLEYMAN SOYLU

Im Protokoll der Anwälte wurde festgehalten, dass Levent den ehemaligen Innenminister Süleyman Soylu erwähnte, diese Aussage jedoch mit der Begründung, sie sei "nicht mit der Frage vereinbar", nicht in das Protokoll aufgenommen wurde. Dies habe zu einer Einschränkung von Levents Verteidigungsrecht geführt, weshalb das besagte Protokoll erstellt wurde:

"Auf Antrag des Kollegen RA […] mit der Registernummer […], der sich am 14.07.2026 an das Zentrum für Anwaltsrechte unserer Anwaltskammer gewandt hatte, wurde die Istanbuler Polizeidirektion aufgesucht.

Nach Aussage unseres Kollegen wurde während der Vernehmung seines in Gewahrsam befindlichen Mandanten Haluk Levent in dessen Aussagen eingegriffen und einige Äußerungen nicht protokolliert, weshalb die Vernehmung unterbrochen wurde.

Nachdem der als Beschuldigter geführte Mandant während der Vernehmung die Person Süleyman Soylu erwähnte, wurde dies mit der Begründung, es handele sich um eine 'nicht mit der Frage vereinbare Aussage', nicht in das Vernehmungsprotokoll aufgenommen. Da sein Einspruch gegen diese Situation zu keinem Ergebnis führte und das Recht des Mandanten auf Verteidigung eingeschränkt wurde, wurde dieses Protokoll gemeinsam mit dem im Namen des Zentrums für Anwaltsrechte der Anwaltskammer Istanbul anwesenden Kammervertreter RA […] ([…]) erstellt."