Handelsministerium ordnet Rückruf von Plüschgans-Spielzeug an

Das Handelsministerium hat den Verkauf des Spielzeugs „Plüschgans“ verboten und einen Rückruf angeordnet, da es die Sicherheitskriterien nicht erfüllt und durch Kleinteile eine Erstickungsgefahr darstellt.

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In einer Erklärung des Handelsministeriums heißt es: "Als Handelsministerium haben wir im Rahmen unserer Marktüberwachungs- und Kontrollaktivitäten infolge von Untersuchungen und Laboranalysen festgestellt, dass ein als Plüschgans auf den Markt gebrachtes Spielzeug die in der Norm TS EN 71-1 vorgesehenen mechanischen Sicherheitskriterien nicht erfüllt und durch das Ablösen von Kleinteilen eine Erstickungsgefahr darstellt.

Aufgrund dieser Nichtkonformität, die insbesondere für Babys und Kleinkinder eine ernsthafte Gefahr darstellen kann, wurde beschlossen, das Inverkehrbringen des betreffenden Produkts zu untersagen und es vom Markt zurückzurufen. Das Produkt wurde über das Informationssystem für unsichere Produkte (GÜBİS) der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Als Handelsministerium tolerieren wir kein Produkt, das die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder gefährdet. Um sicherzustellen, dass unsere Bürger Zugang zu sicheren Produkten haben, setzen wir unsere Marktüberwachungs- und Kontrollaktivitäten auf der Grundlage wissenschaftlicher Analysen und Laboruntersuchungen entschlossen fort".