Handelsverbot für eine Aktie an der Borsa İstanbul

Die Borsa İstanbul hat gemäß einer Entscheidung des Kapitalmarktrates (SPK) im Rahmen des Volatilitätsbasierten Maßnahmensystems (VBTS) den Handel auf Kredit für die Aktien der Adese Gayrimenkul Yatırım A.Ş. bis zum 9. Juli 2025 untersagt. Zudem wurde eine Orderpaket-Maßnahme eingeführt.

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Die Borsa İstanbul hat die Entscheidung über das Handelsverbot für Adese-Aktien über die Plattform zur öffentlichen Offenlegung (KAP) bekannt gegeben. In der Mitteilung wurde erklärt, dass im Rahmen des Volatilitätsbasierten Maßnahmensystems (VBTS), das gemäß der Entscheidung des Kapitalmarktrates (SPK) aktiviert wurde, ein Verbot für den Handel auf Kredit für die Aktien der Adese Gayrimenkul Yatırım A.Ş. verhängt wurde. Das Verbot gilt bis zum 9. Juli 2025.

Die Erklärung der Borsa İstanbul an die KAP lautet wie folgt:

"Im Rahmen des Volatilitätsbasierten Maßnahmensystems (VBTS), das gemäß der Entscheidung des Kapitalmarktrates aktiviert wurde, werden die ADESE.E-Aktien ab den Transaktionen vom 10.06.2025 (ab Handelsbeginn) bis zu den Transaktionen vom 09.07.2025 (bis Handelsschluss) mit der Maßnahme des Orderpakets gehandelt. Die Orderpaket-Maßnahme umfasst die Einschränkung der Eingabe von Markt- und marktbegrenzten Orders, das Verbot der Stornierung von Orders, der Reduzierung von Ordergrößen und der Verschlechterung von Orderpreisen sowie die Einschränkung der Veröffentlichung von Informationen zur Ordersammlung. Die für die betreffende Aktie bereits geltenden und in früheren Phasen des VBTS definierten Maßnahmen (Verbot von Leerverkäufen und Handel auf Kredit sowie Bruttoabrechnungsmaßnahmen) werden während der gesamten Dauer der Orderpaket-Maßnahmen fortgesetzt."

Hinweis: Die im Rahmen des VBTS eingeführten Maßnahmen werden unabhängig von den Handelsregeln des Marktes/der Plattform, auf der die Aktie gehandelt wird, oder von Handelsgrundsätzen, die aufgrund von Marktveränderungen oder anderen Gründen angewendet werden, bewertet. Dementsprechend werden die VBTS-Maßnahmen unabhängig von der Gültigkeitsdauer anderer Vorschriften oder Entscheidungen bis zum Ende des Maßnahmezeitraums weiter angewendet. Leerverkäufe, die gemäß der Entscheidung des Kapitalmarktrates (SPK) vom 05.12.2024 nur für Aktien im BIST-50-Index zulässig waren, wurden mit der Entscheidung vom 23.03.2025 bis zum Handelsschluss am 25.04.2025 untersagt; dieses Verbot wurde mit der Entscheidung des SPK vom 30.05.2025 bis zum Handelsschluss am 04.07.2025 verlängert."