Hohe Haftstrafen für Angeklagte im Missbrauchsfall im Parlament gefordert
Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von Schülern im Alter von 15 bis 18 Jahren, die in der Küche der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ein Praktikum absolvierten, hat die Staatsanwaltschaft für fünf Angeklagte, die ihre durch das öffentliche Amt gewährten Vorteile ausnutzten, Haftstrafen von bis zu 16 Jahren und 6 Monaten gefordert.
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Die dritte Verhandlung im Prozess um Vorwürfe des „sexuellen Missbrauchs“ und der „sexuellen Belästigung“ gegenüber Schülerinnen, die als Praktikantinnen in der TBMM tätig waren, fand vor dem 57. Strafgericht erster Instanz in Ankara statt. Während der nicht inhaftierte Angeklagte Ramazan Çetin persönlich an der Verhandlung teilnahm, wurden die anderen Angeklagten İbrahim Beşlioğlu, Halil İlker Güner, Recep Seven und Durmuş Uğurlu per SEGBİS-System aus den Gefängnissen, in denen sie inhaftiert sind, zugeschaltet.
PLÄDOYER ZUR SACHE VERKÜNDET: ANTRAG AUF STRAFERHÖHUNG
Der Staatsanwalt legte dem Gericht zum aktuellen Stand des Verfahrens sein Plädoyer zur Sache vor. In dem Plädoyer wurde betont, dass die Angeklagten ihre Handlungen gegenüber den Praktikantinnen unter dem Dach der TBMM „unter Ausnutzung der durch das öffentliche Amt und das Dienstverhältnis gewährten Vorteile“ begangen hätten. In diesem Rahmen wurde gefordert, die Angeklagten wegen „qualifizierten sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit“ unter Abweichung von der Untergrenze zu Haftstrafen zwischen 4,5 und 16 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen.
VERTEIDIGUNG DER ANGEKLAGTEN: VORWÜRFE ZURÜCKGEWIESEN
Der Angeklagte İbrahim Beşlioğlu, der in der Verhandlung das Wort ergriff, behauptete, die von ihm versandten Nachrichten hätten keinen sexuellen Inhalt gehabt und sagte: „Als ich die Nachrichten schrieb, war sie keine Praktikantin mehr, ich habe sie nur aus Unterhaltungszwecken geschrieben. Ich beantrage meine Haftentlassung.“ Der andere Angeklagte, Halil İlker Güner, verteidigte sich damit, dass er keinerlei körperlichen Kontakt gehabt habe, und forderte ebenfalls seine Freilassung. Die Anwälte der Opfer erklärten hingegen, dass die Sachverständigengutachten die Kontakte der Angeklagten zu den Opfern bestätigten, und merkten an, dass die Aussagen der Angeklagten lediglich darauf abzielten, einer Strafe zu entgehen.
Das Gericht entschied, die bestehende Untersuchungshaft der Angeklagten fortzusetzen, und gewährte den Parteien eine Frist, um ihre Verteidigung gegen das Plädoyer vorzubereiten. Die nächste Verhandlung wurde auf den 5. Juni vertagt.