HSK-Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht
Der Beschluss zur Festlegung der Zuständigkeitsbereiche neu gegründeter Schwurgerichte wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
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Demnach wurde das Schreiben des Generaldirektorats für Personal des Justizministeriums vom 13. Mai bezüglich des Vorschlags zur Festlegung der Zuständigkeitsbereiche der neu gegründeten Schwurgerichte in Sandıklı, Serik, Suşehri und Ortaca von der Generalversammlung des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) erörtert.
Die Generalversammlung beschloss, den Bezirk Sandıklı aus dem Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Afyonkarahisar herauszulösen und den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Sandıklı als "Bezirke Sandıklı, Hocalar und Kızılören" festzulegen; den Bezirk Serik aus dem Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Manavgat herauszulösen und den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Serik als "Bezirk Serik" festzulegen; den Bezirk Suşehri aus dem Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Şebinkarahisar herauszulösen und den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Suşehri als "Bezirke Suşehri, Akıncılar, Gölova, İmranlı und Koyulhisar" festzulegen; sowie den Bezirk Ortaca aus dem Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Fethiye herauszulösen und den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts Ortaca als "Bezirke Ortaca, Dalaman und Köyceğiz" festzulegen.
Der Beschluss tritt mit dem Datum der Inbetriebnahme der genannten Gerichte in Kraft.