HSK-Beschluss zur Festlegung der Gerichtsbezirke im Amtsblatt veröffentlicht
Der Beschluss des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) zur Herausnahme von Bartın und Zonguldak aus dem Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Sakarya und deren Eingliederung in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Ankara wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
İHA
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurden die Provinzen Bartın und Zonguldak aus dem Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Sakarya herausgenommen und in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Ankara eingegliedert.
Es wurde beschlossen, den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Sakarya auf die Provinzen Sakarya, Bolu, Düzce und Kocaeli sowie den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Ankara auf die Provinzen Ankara, Bartın, Çankırı, Eskişehir, Karabük, Kastamonu, Kırıkkale, Kırşehir und Zonguldak festzulegen, während die Zuständigkeitsbereiche der übrigen Gerichte unverändert bleiben.