Hunger- und Armutsgrenze auf Rekordniveau: Lebenshaltungskosten steigen weiter

Laut einer Untersuchung der Konföderation Birleşik Kamu-İş stieg die Hungergrenze im November um 541 Lira auf 22.565 Lira, während die Armutsgrenze um 1.426 Lira auf 69.681 Lira anwuchs. Der Anstieg der Lebensmittel- und Lebenshaltungskosten erschwert den Lebensstandard von Familien erheblich.

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Die Konföderation Birleşik Kamu-İş hat ihre Untersuchung für November 2024 veröffentlicht, in der die Ausgaben ermittelt wurden, die eine vierköpfige Familie benötigt, um sich ausgewogen und gesund zu ernähren sowie ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Im November stieg die Hungergrenze um 541 Lira auf 22.565 Lira, während die Armutsgrenze auf 69.681 Lira kletterte. Der Anstieg der Armutsgrenze betrug im Vergleich zum Vormonat 1.426 Lira und innerhalb eines Jahres insgesamt 24.635 Lira.

Die Hungergrenze liegt 5.563 Lira über dem Mindestlohn; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn lediglich 24 % der Armutsgrenze decken kann. Im Juli wurde die niedrigste Rentenzahlung auf 12.500 Lira angehoben, doch auch dieser Betrag deckt nur 55 % der Hungergrenze ab.

AUCH NICHT-LEBENSMITTELAUSGABEN AUF REKORDNIVEAU 

Die Gesamtsumme der Nicht-Lebensmittelausgaben wurde auf 47.115 Lira berechnet. Die Ausgaben der Familien für Kleidung, Gesundheit, Bildung und andere grundlegende Lebenshaltungskosten sind erheblich gestiegen. Beispielsweise stiegen die Gesundheitsausgaben auf 1.876 Lira und die Wohnkosten auf 12.369 Lira. Darüber hinaus sind die Nicht-Lebensmittelausgaben im letzten Jahr um insgesamt 16.761 Lira gestiegen.

In den ersten elf Monaten des Jahres stiegen die Gesamtausgaben, die eine vierköpfige Familie zur Deckung ihrer Bedürfnisse tätigen muss, um 6.917 Lira. Die Armutsgrenze verschärft die Lebenshaltungskosten, insbesondere für einkommensschwache Familien, und übt einen ernsthaften Druck auf den Lebensstandard aus.

Bei der Berechnung der Hungergrenze wurde der Kalorienbedarf für jedes Individuum zugrunde gelegt. Stand November wurde die Hungergrenze für einen erwachsenen Mann auf 6.588 Lira, für eine Frau auf 5.172 Lira, für einen Jugendlichen auf 7.050 Lira und für ein Kind auf 3.755 Lira festgelegt.