İBB gibt Antwort: Punkt-für-Punkt-Dementi zu Vorwürfen um „Villen“ und „Schwarzgeld“

In einer unter dem Titel „Lügen und Wahrheiten“ veröffentlichten Erklärung hat die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe reagiert.

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In der schriftlichen Stellungnahme wurden die Behauptungen, man habe „Zahlungen von der İSKİ veranlasst, um Villen zu kaufen“ und „Ekrem İmamoğlu habe die betreffenden Villen in seiner Vermögenserklärung verschwiegen“, zurückgewiesen.

Die Erklärung lautet wie folgt: 

„LÜGE: Die Lüge, man habe Zahlungen von der İSKİ veranlasst, um Villen zu kaufen.

WAHRHEIT: In keinem Dokument findet sich eine direkte Auftragsbeziehung zwischen der İSKİ und İmamoğlu İnşaat.

In den vorgelegten Unterlagen sind lediglich offene Geschäftsvorgänge zwischen der Güllüce Tarımcılık Sanayi ve Ticaret A.Ş. und der İmamoğlu İnşaat A.Ş. aufgeführt, die von den Parteien notariell beurkundet wurden. Es existiert kein offizielles Dokument, keine Rechnung, kein Zahlungsbeleg und kein Gerichtsbeschluss, der den Vorwurf einer Provision oder eines Schadens für die Öffentlichkeit stützt.

DIE LÜGE, DASS VILLEN AN İMAMOĞLU İNŞAAT ÜBERTRAGEN WURDEN

LÜGE: Die Lüge, dass die Villen mit öffentlichen Mitteln gekauft und an İmamoğlu İnşaat übertragen wurden.

WAHRHEIT: Den vorliegenden Dokumenten zufolge ist klar verbrieft, dass 100 Prozent der Anteile der Güllüce Tarımcılık A.Ş. von der İmamoğlu İnşaat A.Ş. zu einem Preis von 48 Millionen TL erworben wurden (notariell beglaubigtes Beschlussbuch – 04.03.2024).

Ebenso wurde in dem zwischen den Parteien geschlossenen Protokoll die Übertragung von zwei Immobilien in Istanbul-Beylikdüzü als Gegenleistung für die Begleichung einer Schuld in Höhe von 87 Millionen TL zugesichert. 

Die Schuld der Güllüce Tarımcılık A.Ş. in Höhe von 87 Millionen TL wurde von İmamoğlu İnşaat übernommen; im Vertrag heißt es ausdrücklich: „Die Zahlung erfolgt in Raten, die Übertragung der Immobilien findet nach Erteilung der Nutzungsgenehmigung statt. Zudem wurden mit den Unternehmensanteilen auch die bestehenden Schulden des Unternehmens übernommen.“ Die unumstößliche Wahrheit lautet: 

Der Unternehmenskauf erfolgt durch Schuldenübernahme und Immobilienprotokoll.

Bestechung erfolgt nicht in Raten, nicht notariell und nicht mit einem Zahlungsplan.

DIE LÜGE VOM VERSCHWEIGEN IN DER VERMÖGENSERKLÄRUNG

LÜGE: Die Lüge, dass Ekrem İmamoğlu die betreffenden Villen in seiner Vermögenserklärung verschwiegen habe.

WAHRHEIT: Das individuelle Vermögen von Ekrem İmamoğlu und die Immobilien im Eigentum der İmamoğlu İnşaat A.Ş. sind getrennte institutionelle Vermögenswerte. Keine der genannten Immobilien ist im persönlichen Vermögen von Ekrem İmamoğlu registriert.

Der Unterschied zwischen der Institution und der Person wurde bewusst ignoriert und verzerrt dargestellt. Zudem ist İmamoğlu İnşaat ein Unternehmen, das gewerblich tätig ist und dessen sämtliche Transaktionen notariell registriert sind.

DIE İSKİ-LÜGE

LÜGE: Die Lüge, dass Ekrem İmamoğlu für den Erhalt von Abschlagszahlungen in Höhe von 500 Millionen TL von der İSKİ eine „Bestechung“ in Form von Villen im Wert von 1,5 Milliarden TL erhalten habe. Auch der Geschäftsmann A.N. habe dies gestanden.

WAHRHEIT: Diese Behauptung ist sowohl mathematisch als auch logisch zum Scheitern verurteilt. Dieser Logik zufolge behauptet A.N., eine Bestechung im Wert von 1,5 Milliarden TL gezahlt zu haben, um eine Forderung von 500 Millionen TL einzutreiben. Dies widerspricht nicht nur jedem kaufmännischen Verstand, sondern auch grundlegender ökonomischer Logik. Dieser Widerspruch, der völlig jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, entzieht der Behauptung allein schon die Glaubwürdigkeit.

Darüber hinaus hat die İSKİ in früheren offiziellen Erklärungen klar gegenüber der Öffentlichkeit verkündet, dass keinerlei Vertrag, Ausschreibung, Zahlung oder geschäftliche Beziehung zu Ekrem İmamoğlu oder der İmamoğlu İnşaat A.Ş. bestehe.

In den Zahlungsunterlagen der İSKİ findet sich keine einzige Überweisung an die genannten Personen oder Unternehmen.

Folglich gibt es weder eine Forderung von 500 Millionen TL noch ein konkretes Dokument, das den Vorwurf einer Bestechung von 1,5 Milliarden TL stützen würde. Dies ist eine politisch motivierte Wahrnehmungsoperation, die schon mit einer einfachen Rechnung widerlegt werden kann.

DIE LÜGE VOM SCHWARZGELD

LÜGE: Die Lüge, dass zwischen 2020 und 2024 von den Bankkonten der Wasser- und Kanalisationsverwaltung Istanbul (İSKİ) insgesamt etwa 215 Millionen TL an Schwarzgeldtransfer festgestellt worden seien.

WAHRHEIT: Dem genannten Unternehmen wurde während der Amtszeit von Ekrem İmamoğlu kein Auftrag erteilt. Bei den geleisteten Zahlungen handelt es sich um Abschlagszahlungen für Arbeiten aus der Zeit der AK-Partei. Und diese sind vollständig legal. Die İSKİ ist eine öffentliche Einrichtung. Sie unterliegt regelmäßig der Prüfung durch den Rechnungshof. Die erforderlichen Dokumente wurden den Inspektoren des Innenministeriums übermittelt.

Die Vorwürfe basieren nicht auf Dokumenten, sondern auf manipulativen Interpretationen.

Die notariell beglaubigten Anteilsübertragungsverträge, Zahlungspläne und Grundbuchzusicherungen zwischen den Parteien sind klar dokumentiert; keine öffentlichen Ressourcen oder Institutionen wurden in diesem Prozess geschädigt.

Die in den Vorwürfen erwähnten „3 Villen in Emirgan“ decken sich nicht mit den Immobilienregistern in den Dokumenten. Es wurde versucht, durch die Verwendung unwahrer Definitionen eine bestimmte Wahrnehmung zu erzeugen.

Bezüglich der schwarzen Propaganda, die über die „Villen“-Vorwürfe in Sarıyer geführt wird, hatte der Anwalt von Ekrem İmamoğlu, Mehmet Pehlivan, bereits zuvor folgende Erklärungen abgegeben:

Das Thema „Villa“, das in den Mittelpunkt der Ermittlungen gestellt wurde, wurde Ekrem İmamoğlu offiziell nie gefragt; in seiner 121-seitigen Aussage wurde dieser Vorwurf nicht einmal mit einer einzigen Frage thematisiert. Dennoch wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als basiere die gesamte Akte darauf.

Die in der Öffentlichkeit kursierende Behauptung lautet: „İmamoğlu hat 3 Villen im Wert von 150 Millionen TL von A.N. für nur 15 Millionen TL gekauft.“

Dabei sind die Fakten durch Dokumente belegt:

İmamoğlu İnşaat hat nicht die Villen gekauft, sondern das Unternehmen namens Güllüce Tarım A.Ş., dem die Villen gehören.

Das Unternehmen wurde mit einem notariell beglaubigten Vertrag für 48 Millionen TL gekauft, zudem wurden die Schulden des Unternehmens in Höhe von 87 Millionen TL von İmamoğlu İnşaat übernommen.

Die Gesamtverbindlichkeit beträgt 135 Millionen TL.

Die Zahlungen erfolgten in Form von 15 Millionen TL in bar, 33 Millionen TL durch Immobilienübertragung und die restlichen Schulden wurden in Raten gemäß einem Mediationsvertrag festgelegt.

Diese Informationen wurden mit der am 17. März 2025 bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul eingereichten Strafanzeige und den dazugehörigen Dokumenten belegt.

Die angeblich dritte Villa gehört nicht A.N. Diese Immobilie ist ein Eigentum von zwei Personen, die nicht Gegenstand der Ermittlungen sind.

Sie wurde 2019 von İmamoğlu İnşaat durch die Aufnahme eines Kredits von 3+3 Millionen TL gekauft, der gesamte Betrag wurde durch Bankkredite und Schecks bezahlt.

MASAK konnte diese Zahlungsbelege nicht sehen oder hat sie ignoriert.

Alle rechtlichen Prozesse des Unternehmens, dessen Eigentümer Ekrem İmamoğlu ist, werden von seinen Anwälten und professionellen Managern geführt, und jede Zahlung und Transaktion wurde notariell beglaubigt und für die Steuerprüfung offen durchgeführt.“