Illegale Einreise eines griechisch-zypriotischen Feuerwehrmanns in Begleitung der UN-Friedenstruppe auf Zypern: „Genehmigung ist inakzeptabel“

Das Außenministerium der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) gab bekannt, dass ein griechisch-zypriotischer Feuerwehrmann in Begleitung der UN-Friedenstruppe auf Zypern illegal in das Gebiet Çayhan Düzü eingedrungen ist.

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An der Grenze der TRNZ zur griechisch-zypriotischen Verwaltung Südzyperns wurde Alarm wegen eines illegalen Grenzübertritts ausgelöst. In einer Erklärung des Außenministeriums der TRNZ wurde mitgeteilt, dass ein griechisch-zypriotischer Feuerwehrmann in Begleitung der UN-Friedenstruppe auf Zypern heute illegal in das Gebiet Çayhan Düzü eingedrungen ist.

Bei der durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass sich die betreffende Person im Rahmen einer Aktivität in der Pufferzone aufhielt, die gemeinsam mit der UN-Friedenstruppe durchgeführt wurde. Die Person wurde nach Erteilung der notwendigen Warnungen wieder freigelassen.

„Es ist inakzeptabel, dass die Friedenstruppe solche Aktivitäten innerhalb der Pufferzone zulässt“

Das Außenministerium erklärte, es sei inakzeptabel, dass die UN-Friedenstruppe solche Aktivitäten innerhalb der Pufferzone ohne Wissen und Zustimmung der TRNZ-Behörden gestatte und zudem den Tätigkeitsbereich auf TRNZ-Territorium ausweite.

Es wurde mitgeteilt, dass diesbezüglich die notwendigen Schritte bei der UN-Friedenstruppe unternommen und der Vorfall offiziell protestiert wurde.

In der Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass es für die Vermeidung ähnlicher Verstöße und zur Verhinderung von Spannungen von großer Bedeutung sei, dass die UN-Friedenstruppe bei ihren künftigen Aktivitäten die notwendige Koordination mit den TRNZ-Behörden sicherstelle.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Çayhan Düzü TRNZ-Territorium sei und der Brandschutz in der Region durch die Feuerwehr der TRNZ gewährleistet werde. Zudem wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Entschlossenheit zum Schutz der Souveränitätsrechte und der Grenzen des Landes weiterhin bestehen bleibe.