Im Amtsblatt veröffentlicht: Änderung der Märtyrer-Verordnung
Die Verordnung zur Änderung der Märtyrer-Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
12punto
In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts vom 9. Juli wurde eine neue Regelung veröffentlicht, die wichtige Änderungen an der Märtyrer-Verordnung enthält. Mit dieser Regelung wurden einige Artikel der bestehenden Verordnung aktualisiert, die auf dem Beschluss des Ministerrats vom 3. Januar 2016 mit der Nummer 2016/9430 in Kraft getreten war.
DETAIL ZU 'RESERVE-UNTEROFFIZIEREN'
Insbesondere wurde im ersten Absatz des dritten Artikels der Verordnung der Begriff 'Reserve-Unteroffizier' nach dem Ausdruck 'Reserveoffizier' hinzugefügt.
Darüber hinaus wurde der Ausdruck im selben Absatz, der zuvor als 'und (d)' angegeben war, in 'd) und (e)' geändert und neu gefasst.
Für Militärschüler und Anwärter, die infolge der im zweiten Artikel des Gesetzes vom 11. Januar 1983 mit der Nummer 2780 genannten Umstände ihr Leben verloren haben, wurde ebenfalls ein neuer Punkt hinzugefügt.
In den Punkten (a), (b) und (c) des ersten Absatzes des vierten Artikels der Verordnung wurde der Begriff 'Reserve-Unteroffizier' unmittelbar nach dem Ausdruck 'Reserveoffizier' aufgenommen.
'MINISTER RAT' DURCH 'PRÄSIDENT' ERSETZT
Schließlich wurde im ersten Absatz des sechzehnten Artikels der Ausdruck 'Ministerrat' durch 'Präsident' ersetzt und aktualisiert. Mit diesen Änderungen wurden die Details und Definitionen in den Regelungen zum Märtyrerstatus weiter präzisiert.