Im Amtsblatt veröffentlicht! Diese Angaben dürfen nicht mehr auf Lebensmitteletiketten stehen
Mit einer neuen, vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellten Verordnung wurden wichtige Änderungen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgenommen.
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Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Information der Verbraucher im Rahmen des Türkischen Lebensmittelkodex wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Demnach dürfen auf dem Etikett eines Lebensmittels, bei dessen Herstellung anstelle einer Lebensmittelzutat ausschließlich Aromen verwendet wurden, keine Abbildungen des tatsächlichen Lebensmittels, auf das sich das Aroma bezieht, verwendet werden.
Der Name des Lebensmittels muss künftig in derselben Schriftgröße, demselben Stil und derselben Schriftart an einer Stelle angebracht werden, die der Verbraucher beim ersten Blick auf das Regal sieht. Die Verwendung irreführender Abbildungen auf Lebensmitteletiketten wird nicht gestattet sein.
Bei Lebensmitteln, die von Verbrauchern leicht miteinander verwechselt werden können oder sich ähneln, sind Angaben wie „…-Geschmack“, „…-Aroma“ oder „…-Genuss“ nicht mehr zulässig. So wird beispielsweise bei pflanzlicher Margarine die Bezeichnung „Buttergenuss“ oder „Buttergeschmack“ nicht mehr erlaubt sein.
Lebensmittelunternehmer müssen die Änderungen bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen. Nicht konforme Lebensmittel dürfen nach diesem Datum nicht mehr auf dem Markt angeboten werden.