Im Amtsblatt veröffentlicht: Entscheidung zum Einfrieren von Vermögenswerten von 9 Personen aufgehoben!

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden die Maßnahmen gegen 9 Personen, deren Vermögenswerte wegen des Vorwurfs der 'Terrorismusfinanzierung' eingefroren worden waren, aufgehoben, da die begründeten Verdachtsmomente nicht mehr bestehen.

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Die Entscheidung zur Aufhebung des Einfrierens von Vermögenswerten von 9 Personen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Amtsblatt wurde eine Entscheidung zur Aufhebung des Einfrierens von Vermögenswerten einiger Personen veröffentlicht. Demnach wurde gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 6415 zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung die Entscheidung zum Einfrieren der Vermögenswerte von 9 Personen aufgehoben, da die begründeten Verdachtsmomente für Handlungen, die unter die Artikel 3 und 4 desselben Gesetzes fallen, entfallen sind.