Im Amtsblatt veröffentlicht: Gebührenerhöhung für Anwälte! Hier ist der neue Tarif...
Der neue Gebührentarif der Türkischen Anwaltskammer (TBB) wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dem neuen Tarif zufolge wurden die an Anwälte zu zahlenden Gebühren um 60 bis 102 Prozent erhöht.
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Der von der Türkischen Anwaltskammer (TBB) erstellte neue Mindestgebührentarif für Anwälte wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Gemäß dem neuen Tarif wurden die Gebühren wie folgt festgelegt: Die stündliche Beratungsgebühr für Anwälte im Büro beträgt 3.500 TL, für jede weitere Stunde 1.500 TL; für das Verfassen jeglicher Art von Schriftsätzen, Abmahnungen, Mahnungen und Protesten 4.500 TL; für die Erstellung von Satzungen, Verordnungen, Testamenten und Stiftungsurkunden 24.000 TL; für die Erstellung von Mietverträgen 6.000 TL.
Für Klagen auf Anpassung von Kreditraten oder Zinsen vor Verbrauchergerichten wurde die Gebühr auf 14.000 TL festgelegt, für sonstige Verfahren vor Verbrauchergerichten auf 15.000 TL, und für Verfahren vor Steuergerichten auf 18.000 TL ohne mündliche Verhandlung bzw. 36.000 TL mit mündlicher Verhandlung.
Dem neuen Tarif zufolge wurde die Gebühr für Vertragsanwälte, deren Beschäftigung in Aktiengesellschaften obligatorisch ist, von 15.800 TL auf 32.000 TL angehoben.
Die Gebühren für Verfahren vor Friedensgerichten wurden von 10.700 TL auf 18.000 TL erhöht. Für Verfahren vor dem Friedensstrafgericht wurde die neue Gebühr auf 13.500 TL festgesetzt.
Bei Verfahren vor erstinstanzlichen Gerichten beträgt die neue Gebühr 30.000 TL.
VERFAHREN ZUR KINDESHERAUSGABE
Die für Verfahren vor Schwurgerichten und Jugendstrafgerichten festgelegte Erhöhungsrate wurde um 61 Prozent auf 48.000 TL angehoben.
Für Angelegenheiten, die sich aus der Nichtbefolgung von gerichtlichen Anordnungen und einstweiligen Verfügungen zur Kindesherausgabe und zur Regelung des persönlichen Umgangs mit Kindern ergeben, wurde die Anwaltsgebühr auf 12.000 TL festgelegt.
Für die Vertretung in Verfahren vor Oberlandesgerichten und regionalen Verwaltungsgerichten wurden die Gebühren für erstinstanzliche Verfahren auf 25.000 TL und für Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsweg auf 16.000 TL festgesetzt.
ÄNDERUNG DES 14. ARTIKELS DES TARIFS
Andererseits wurde der fünfte Absatz des 14. Artikels des Mindestgebührentarifs für Anwälte wie folgt geändert: "Bei der Ablehnung oder Annahme von Anträgen in Strafgerichten, wie etwa Gegendarstellungen, Entfernung von Inhalten aus Internetpublikationen oder Einspruch gegen verwaltungsrechtliche Bußgelder, oder bei der Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung aufgrund eines Einspruchs gegen diese, wird die Anwaltsgebühr gemäß der Regelung für die Arbeit an erster Stelle im ersten Abschnitt des zweiten Teils festgesetzt, je nachdem, ob das Verfahren ohne oder mit mündlicher Verhandlung stattfindet. Sollte jedoch die Höhe des verwaltungsrechtlichen Bußgeldes, das Gegenstand des Antrags ist, unter der für die Arbeit an erster Stelle im ersten Abschnitt des zweiten Teils dieses Tarifs vorgesehenen Pauschalgebühr liegen, so wird die Anwaltsgebühr in Höhe des Bußgeldes festgesetzt."